"Der Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Kasse lohnt sich auf jeden Fall", sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die Beitragssätze der Krankenkassen unterscheiden sich erheblich. Laut dem Fachblatt "Dienst für Gesellschaftspolitik" ist die billigste für Verbraucher in allen Bundesländern wählbare Kasse die IKK-Direkt mit einem Beitragssatz von 12,4 Prozent, die teuerste ist die City BKK mit 16 Prozent. Davon zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte je die Hälfte. Für den Arbeitnehmer kommt ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent hinzu. Für die Berechnung der Abgaben ziehen die Kassen das Bruttoeinkommen heran, aber nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit 3600 Euro monatlich. Arbeitnehmer mit diesem oder höherem Einkommen sparen nach Angaben des Finanzvertriebs MLP durch den Wechsel vom teuersten zum billigsten Anbieter 64,80 Euro im Monat.
Der Kunde kann die Kasse wechseln, wenn er mindestens 18 Monate Mitglied war. Bei einer Beitragserhöhung hat er zwei Monate lang ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn er erst kurz dabei ist. Hat die Kasse den Satz zum 1. Januar 2008 angehoben, kann er bis zum 29. Februar mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Dafür reicht ein formloses Schreiben an die bisherige Kasse, die innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung schickt. Diese braucht der Kunde für die Mitgliedschaft in der neuen Kasse. Anders als die privaten Krankenversicherer müssen die gesetzlichen Kassen jeden nehmen, auch chronisch Kranke. Die Bestätigung über die Aufnahme in die neue Kasse müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Die Sachsen haben’s gut: Preiswerte und teure gesetzliche Kassen | |
Krankenkasse | Beitragssatz |
IKK Sachsen* | 11,8 % |
IKK-Direkt | 12,4 % |
BIG | 12,5 % |
BKK Gildemeister | 12,6 % |
Techniker Krankenkasse | 13,8 % |
Barmer Ersatzkasse | 14,4 % |
Gothaer BKK | 15,3 % |
BKK für Heilberufe | 15,3 % |
AOK Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin* | 15,8 % |
City BKK | 16,0 % |
*nur für das jeweilige Bundesland geöffnet Quelle: Fachinformationsdienst Dienst für Gesellschaftspolitik |
"Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen ist nahezu identisch", sagt ein MLP-Sprecher. Der Finanzvertrieb vermittelt für einige Krankenkassen Verträge. Auch Verbraucherschützer Schuldzinski sieht keine wesentlichen Unterschiede bei den Kernleistungen der Kassen. "Mehr als 90 Prozent der Leistungen sind gesetzlich festgelegt", sagt er. Trotzdem sollten seiner Auffassung nach Kunden die Entscheidung für eine neue Kasse nicht wahllos treffen, sondern einen Blick auf das Leistungsangebot werfen. "Welche Unterschiede für den Verbraucher wirklich wichtig sind, hängt von seinen Bedürfnissen ab", betont er. Wer zum Beispiel Wert auf die Behandlung mit Naturheilverfahren legt, sollte anhand der Satzung prüfen, ob die Kasse sie zahlt. Teure Kassen argumentieren gerne, dass sie einen besseren Service bieten als billige. Das lässt der Verbraucherschützer nicht gelten. "Der einzige wirklich wichtige Unterschied ist, ob eine Krankenkasse ein Netz von Geschäftsstellen hat oder nicht", sagt er. Möchte der Kunde die Möglichkeit haben, vor Ort von einem Mitarbeiter persönlich betreut zu werden, sollte er eine Kasse mit Geschäftsstellennetz wählen.
Bei einem Wechsel sollten nicht erwerbstätige Ehepartner von sehr gut verdienenden privat Krankenversicherten auf die Beitragsermittlung achten, rät Schuldzinski. Kassen berechnen die Beiträge für diese Gruppe unterschiedlich. Verdient ein Manager 10.000 Euro, muss seine Frau bei manchen Krankenkassen Beiträge für fiktive Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3600 Euro zahlen, andere Kassen ziehen nur die Hälfte dieses Betrags heran, also 1800 Euro.
Ab dem kommenden Jahr unterscheidet sich der Beitragssatz der Kassen nicht mehr, dann legt die Politik ihn fest. Trotzdem zahlen Kunden voraussichtlich auch in Zukunft unterschiedliche Preise. Denn die Kassen sollen aus dem neuen Gesundheitsfonds, in den die Beiträge fließen, Pauschalen erhalten. Haben sie Geld übrig, können sie es in Form von Prämien an die Kunden ausschütten. Reichen die Mittel nicht, dürfen sie einen Zusatzbeitrag erheben. Wer heute zu einer Kasse geht, die ab 2009 einen satten Zuschlag erheben muss, wird dieser Erhöhung aus dem Weg gehen können. "In Zukunft müssen Kassen den Mitgliedern frühzeitig mitteilen, ob sie einen Zuschlag erheben, anheben oder die gewährte Prämie kürzen", sagt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Kunden werden dem Zuschlag also durch rechtzeitigen Wechsel ausweichen können.
Aus der FTD vom 06.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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