Geld anlegen nach Plan: Von Aktien bis Hedge-Fonds, von Edelmetallen bis zu Index-Zertifikaten.


Diese Serie als RSS-Feed abonnieren FTD-Serie als RSS-Feed
Mehr Rechte für Versicherte

Managerhaftpflicht - zwischen Hammer und Amboss

von Anja Krüger

Früher galt: Zerstörte der Freund bei der Party die teure Ming-Vase, musste sich der Besitzer das Geld beim Gast holen, auch wenn der eine Haftpflichtversicherung hatte. Heute kann der Geschädigte darauf hoffen, dass der Freund seinen Anspruch an den Versicherer an ihn abtritt und das Geld schnell fließt.

ZUM THEMA

Denn das am 1. Januar in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat das in alten Verträgen übliche sogenannte Abtretungsverbot abgeschafft. Versicherer dürfen Kunden auch nicht mehr verbieten, die Verantwortung für einen Schaden anzuerkennen. Was für Privatleute ein Fortschritt ist, kann für Manager eine böse Fußangel werden. Denn die Neuerung gilt auch für die Berufshaftpflichtversicherung von Führungskräften.

Mit der Directors and Officers Liability (D&O;) schützen Unternehmen ihre Führungskräfte gegen Ansprüche wegen Fehlern. Solche Ansprüche kommen von außen oder - was in der Mehrzahl der Fälle geschieht - vom Unternehmen. DaimlerChrysler zahlte für Aussagen des damaligen Chefs Jürgen Schrempp zur Übernahme von Chrysler 300 Mio. Euro an Anleger, die sich der Konzern zum größten Teil von D&O-Versicherern; zurückholte. Die WestLB bekam von Versicherern wegen Fehlern des Vorstands um Jürgen Sengera bei der Kreditvergabe an den TV-Geräte-Verleiher Boxclever 15 Mio. Euro.

Bislang konnten Firmen nur von Managern Schadensersatz verlangen, nicht direkt von D&O-Versicherern.; Das Verbot der Anerkennung des Schadens und der Abtretung des Regulierungsanspruchs schützte Entscheider. Das ist vorbei. "Die versicherte Person kommt zwischen Hammer und Amboss", sagt der Kölner Versicherungsmakler Horst Ihlas. "Im Schadenfall wird auf den Manager ein enormer Druck ausgeübt."

Gibt der Manager dem Druck nach und tritt den Anspruch ab, kann er große Probleme bekommen. Die Gefahr: Versicherer und Unternehmen verständigen sich untereinander, und der Manager hat keinen Einfluss auf das Verfahren. Viele Unternehmen wollen im Schadenfall einen Anspruch an den Versicherer haben und werden deshalb auf Abtretung dringen. Mit speziellen Vertragsklauseln will der US-Versicherer AIG diesem Bedürfnis Rechnung tragen und Sicherheit für den Manager schaffen. "Wir regeln, wer wann unter welchen Umständen welche Rechte hat", sagt Claus Düppe von AIG. Dazu gehört, dass der Manager in das Verfahren involviert ist. "Wie bei einem Vergleich sitzen alle Beteiligten an einem Tisch", sagt er. "Es wird in einem Verfahren über die Haftung und Deckung entschieden." Die Aufnahme der Klauseln ist für Kunden kostenneutral, ob sie genutzt werden, entscheiden die Beteiligten im Schadenfall.

Bei der Allianz Global Corporate & Specialty, mit AIG Marktführer im deutschen D&O-Markt;, ist so eine Regelung laut D&O-Fachmann; Joachim Albers "individuelle Verhandlungssache". "So etwas mag im Interesse des versicherten Unternehmens sein, es ist nicht im Interesse der versicherten Person", sagt Albers. "Es bleiben ganz erhebliche Risiken für die versicherte Person."

Das sehen auch einige Rechtsanwälte so. "Ich habe die Sorge, dass eine unübersichtliche Gefechtslage durch eine noch unübersichtlichere Gefechtslage ersetzt wird", sagt der Jurist Oliver Sieg. Anwalt Mark Wilhelm sieht die Gefahr, dass Versicherer und Firma sich einigen, dass es einen Haftungsanspruch gegen den Manager gibt - und zwar auf dessen Kosten. "Dieser Haftungsanspruch besteht auch, wenn der Versicherer zum Beispiel wegen einer Obliegenheitsverletzung des Managers nicht zahlt." Diesen Einwand lässt AIG-Mann Düppe nicht gelten: "Für den Fall, dass es einen Haftungsanspruch, aber keine Deckung gibt, gibt es keinen Unterschied zum alten Verfahren."

Google Tausendreporter Furl YiGG Mister Wong del.icio.us Webnews

Bookmarken bei ...

 

Aus der FTD vom 04.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland

 

 Firmen des Tages 

 Nachrichten 

Dossier Privatversicherer auf Kundenfang

Ein Wechsel zwischen den Anbietern wird durch einen Basistarif erleichtert. mehr

Reform drückt Geschäft der Privaten

Bei den privaten Krankenversicherern (PKV) schlägt die Gesundheitsreform 2007 bereits negativ zu Buche. mehr

Araber machen Allianz Konkurrenz

Mit einem eigenen Rückversicherer treten mehrere Golf-Staaten gegen die etablierten Konzerne an. mehr

Hannover Rück schafft Rekordergebnis trotz "Kyrill"

Auch im internationalen Vergleich konnte der weltweit viertgrößte Rückversicherer punkten. mehr

Allianz engagiert sich in Indien

Mit Mikroversicherungen in Indien will sich der Versicherer langfristig neue Kundengruppen erschließen. mehr

"Emma" kostet Versicherer eine Milliarde

Das Orkantief wütete am schlimmsten über Deutschland. mehr

Allianz sieht Zukunft in Sorglospaketen

Ein Allianz-Vorstand rechnet mit großer Konkurrenz im Bereich Dienstleistungen. mehr

Finanzkrise lässt weltgrößten Versicherer abschmieren

Das Management gestand ein: So verzockt haben wir uns noch nie. Ein Milliardenbetrag ist weg mehr

US-Kanzlei legt Sammelklage gegen Swiss Re ein

Das Ergebnis des Rückversicherers für 2007 überzeugt trotz eines Gewinnrückgangs. mehr

Exklusiv Sparkassenversicherer lehnen Fusion ab

Die Vorstandschefs der zum Sparkassenlager gehörenden öffentlichen Versicherer haben sich gegen eine Vollfusion ihrer Gesellschaften ausgesprochen. mehr

Talanx sucht Einigung mit Postbank-Käufer

Die Talanx-Gruppe setzt darauf, dass ein möglicher Käufer der Postbank das Kooperationsabkommen Talanx/Postbank fortsetzt. mehr

Fehlspekulationen der Sachsen LB treffen Talanx

Der Hannoveraner Versicherungskonzern muss mehrere Millionen Euro abschreiben. mehr

Mehr News aus Versicherungen

Versicherungen als
 


 

(€) Private Krankenversicherer

(€) Erneuerbare Energien

(€) Leasing