Leitartikel

EADS - Hauptberuf: Insider

Dieser Vorwurf der französischen Börsenaufsicht AMF wiegt schwer: Führungskräfte des Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS sollen rechtzeitig ihre Aktien verkauft haben, bevor Mitte 2006 die Rückschläge beim Großraumflugzeug A380 öffentlich wurden. Der Verdacht hat sich erhärtet - und belastet die Glaubwürdigkeit des Unternehmens.

Egal, ob die AMF die Vorwürfe am Ende belegen kann oder nicht: Der Fall zeigt einmal mehr eine Konstruktionsschwäche bei der Vergütung von Managern börsennotierter Unternehmen. Aktienoptionen zählen heute auch in Europa fest zu den Instrumenten erfolgsabhängiger Entlohnung. Unabhängig davon können Manager in umgrenzten Zeitfenstern Anteile ihres Unternehmens kaufen - und wieder verkaufen.

ZUM THEMA

Der Unterschied zwischen ihnen und gewöhnlichen Aktionären ist allerdings fundamental: Ein Topmanager, der alle wesentlichen Entwicklungen seines Unternehmens kennt, ja zum Teil bestimmt, bewegt sich beim Aktienhandel zwangsläufig immer in der Nähe eines möglichen Insidergeschäfts.

Bei EADS steht nun die Glaubwürdigkeit der Konzernführung auf dem Spiel. Sollten die Ermittlungen harte Belege für Insiderhandel erbringen, könnte das für das Unternehmen teuer werden, etwa wenn der Großauftrag für die Neuausrüstung der US-Luftwaffe mit Tankflugzeugen in Gefahr gerät. Aber auch für das Management der Großprojekte A380 und A350 bei Airbus wären fortgesetzte Ermittlungen gegen Führungskräfte eine schwere Belastung.

Ein radikales Mittel, um solche Probleme zu vermeiden, wäre die Regel, dass eine Führungskraft Unternehmensaktien erst verkaufen darf, wenn sie oder er aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Auch dann bliebe zwar der Umweg über Strohleute. Die rechtliche Grauzone, die zu Fällen à la EADS führt, wäre aber drastisch verkleinert.

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Aus der FTD vom 02.04.2008
© 2008 Financial Times Deutschland

 

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