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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 978-3-411-10060-6
149,00 € [D]

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Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel, nach dem Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom 14. 5. 1998 definiert als Stoffe, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder anderen Beeinträchtigungen schützen sowie als Wachstumsregler oder Keimungshemmer eingesetzt werden. Die häufig synonym gebrauchte Bezeichnung Pestizide schließt die im häuslichen Hygienebereich eingesetzten Präparate mit ein. Nach dem Anwendungsbereich können Pflanzenschutzmittel eingeteilt werden in Akarizide, Bakterizide, Fungizide, Herbizide, Insektizide, Molluskizide, Nematizide und Rodentizide. Pflanzenschutzmittel können als Berührungs-(Kontakt-), Ätz-, Fraß- oder Atemgifte einwirken; sie werden als Gase, Staub, Granulat oder flüssig angewendet; Rückstände werden bei Verzehr oder Verfütterung aufgenommen; sie können umweltgefährdend sein und zu gesundheitlichen Schäden führen.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV). Bewertungskriterien für die Verträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind u. a. ADI-Wert, No-Effect-Level, Permissible Level und Permitted Level (Höchstmengenverordnung). Die Anwendung besonders persistenter Chlorkohlenwasserstoffe ist in Deutschland weitgehend verboten (z. B. DDT).

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