Die wichtigsten Antworten für Gründer und Unternehmer - Frage 41: Venture Capital: Worauf muss ich bei der Exit-Regelung besonders achten?
Erst mit dem Ausstieg aus dem Unternehmen erwirtschaften Investoren ihre Rendite. Daher ist ein gelungener Verkauf - meist an einen anderen Investor oder ein anderes Unternehmen - für den Kapitalgeber der sensibelste Abschnitt in der Beteiligungshistorie.
Das bringt Gründer in eine komfortable Position, denn gegen ihren Willen lässt sich so gut wie kein Unternehmen verkaufen. Ihr Engagement und Know-How ist schließlich oft unentbehrlich für den Erfolg.
Verlassen sie die Firma im Streit, sinkt deren Wert dramatisch. Daher sind Investoren in dieser Phase regelmäßig bereit, Gründer zu "incentivieren", um sie zumindest für einige Zeit weiter im Unternehmen halten.
Das gilt vor allem auch bei einem Börsengang, in dessen Vorfeld das Management-Team die eigene Firma präsentieren muss. Dieser Zeitpunkt ist also ideal für Nachverhandlungen. Das sollten Unternehmer nutzen, denn je nach Art des Exits sind für alle Beteiligten große Gewinne drin: Als Königsweg für den Verkauf gilt der Börsengang.
Gelingt es, eine kritische Masse von Investoren für das Unternehmen zu begeistern und den Markt in einer günstigen Stimmung zu betreten, lässt sich oft das Zehn- bis Zwanzigfache des ursprünglichen Kapitaleinsatzes einsammeln.
Als Alteigentümer sollten die Gründer darauf achten, dass sie entsprechend ihrer Aufbau-Leistung ähnliche Gewinnspannen erzielen können wie die Venture-Capital-Geber - das lässt sich am besten durch entsprechend hohe Aktienanteile erreichen.
Im Gegensatz zum VC-Geber, der jetzt Kasse macht, gelten für die Unternehmer allerdings üblicherweise längere Haltefristen. Entsprechende Schutzklauseln sind obligatorisch.
Erscheint ein Börsengang den Beteiligten als wenig aussichtsreich, kann es sein, dass der VC-Geber auf einen Verkauf an einen strategischen Investor drängt: Solche Unternehmen - in der Regel weitaus größere Konzerne aus verwandten Branchen - interessieren sich meist mehr für Schlüsseltechnologien, Patente oder Verfahren als für die eigentliche Unternehmung.
Wer an sie verkauft - und dabei müssen VC-Geber und Unternehmer in der Regel einig sein -, muss also damit rechnen, dass über kurz oder lang die Firma zur Disposition steht und möglicherweise in eine Konzernsparte eingegliedert wird. Dieses Ende sollten sich Gründer vor Augen führen, bevor sie sich auf Verhandlungen einlassen. Auf der Haben-Seite steht in der Abwägung oft das Geld: Strategische Investoren zahlen üblicherweise besonders hohe Preise.
FTD.de, 16.08.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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