Die Bundesregierung will kurzen Prozess machen: Binnen einer Woche will sie ihr Rettungspaket für den Finanzmarkt durch das parlamentarische Verfahren peitschen. FTD.de erklärt, wie das Eilverfahren funktioniert.
Der Plan kann nur gelingen, wenn die Beteiligten mitspielen. So müssen sich die Bundestagsfraktionen bereit erklären, auf die üblichen Beratungsfristen zu verzichten. "Das ist alles eine Frage der Absprache", hieß es beim Bundestag dazu. Der Gesetzentwurf wird daher auch über die Fraktionen in den Bundestag eingebracht. Dadurch wird eine zeitraubende Prüfung der Vorlage durch den Bundesrat umgegangen. Die Länderkammer hat bei Regierungsvorlagen mindestens drei Wochen Zeit, eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf abzugeben.
Ein spezielles Eilgesetzgebungsverfahren kennt das Grundgesetz dagegen nicht. Doch gibt es in der bundesdeutschen Geschichte einige Beispiele für gesetzliche Regelungen, die im Eiltempo verabschiedet wurden. Das gilt zum Beispiel für das Kontaktsperre-Gesetz aus dem Jahr 1977. Während der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, wurde innerhalb von drei Tagen eine Regelung verabschiedet, mit dem die Kontakte von einsitzenden Terroristen mit ihren Verteidigern untersagt werden konnten.
Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass eine Vorlage drei Wochen bekannt sein muss, ehe sie debattiert werden kann. Normalerweise beanspruchen dann Ausschussberatungen, die erheblicher Vorbereitungen bedürfen, weitere Zeit. Von der Geschäftsordnung kann aber im Einvernehmen der Fraktionen abgewichen werden. Es ist dann Sache der Fraktionsgeschäftsführer eine solche Übereinkunft zu treffen. Entschieden wird das üblicherweise im Konsens.
Nach den Ausschussberatungen könnte der Bundestag das Paket am Freitag verabschieden. Dann sind die Länder an der Reihe: Der Bundesrat muss für seine Beratung im Eilverfahren eine Sondersitzung ansetzen, weil der nächste reguläre Sitzungstermin erst der 7. November wäre. Die Länderkammer bereitet dazu am Montag eine Entscheidung vor. Dann könnte der Bundesrat am Freitag oder Samstag entscheiden.
Anschließend geht das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz dann tatsächlich in Kraft.
FTD.de, 13.10.2008
© 2008 Financial Times Deutschland, © Illustration: dpa
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