Die Gesetzesänderung belastet andere Anlagen deutlich stärker. Schiffsfonds hingegen bleiben weitgehend unbeteiligt und bei einer gewissen Einlage muss man nur 20 Euro Einkommensteuer bezahlen.
Ab 2009 ist Schluss mit nahezu steuerfreien Renditen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer werden Erlöse aus der Geldanlage entweder mit dem neuen Abgeltungstarif oder der individuellen Progression belegt und Steuersparstrategien damit zum Auslaufmodell.
Schiffsfonds sind allerdings vom steuerlichen Gezeitenwechsel überhaupt nicht betroffen. Sie erzielen für ihre Beteiligten gewerbliche Einkünfte, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Statt eines Viertels Abgabe für den Fiskus auf alles kommt es selbst bei renditestarken Schiffen zu einer Steuerlast, die problemlos aus der Portokasse bezahlbar ist: Bei einer Einlage von 15.000 Euro muss der Sparer jährlich rund 20 Euro Einkommensteuer einkalkulieren.
Die kaum ins Gewicht fallende Tonnagesteuer greift unabhängig davon, ob Beteiligte jetzt oder erst 2009 zeichnen. Ganz anders sieht es für Aktionäre als die großen Verlierer der Systemumstellung aus. Sie müssen in Kürze durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens nicht nur mit der doppelten Erfassung von Dividenden und Kurzfristgewinnen kalkulieren, sondern ihre realisierten Kurserträge auch noch unabhängig von Haltefristen mit dem Fiskus teilen.
Auch Besitzer von Aktienfonds sind stark betroffen, wenn sie mit ihren Anteilen langfristig fürs Alter vorsorgen wollen. Die bis dahin im Fonds aufgelaufenen Gewinne müssen auf einen Schlag nachversteuert werden. Zertifikate verlieren ebenfalls ihren Charme, da sie Bonus-, Discount- oder Speed-Erträge nicht mehr steuerfrei an die Inhaber zusagen können.
Als Alternative mit vergleichbarem unternehmerischen Risiko, aber deutlich mehr Steuerkick, kommt eine Schiffsbeteiligung deshalb wohl für so manchen in Betracht - die Initiatoren dürften sich bereits die Hände reiben. Bei Fonds mit Sitz in Deutschland gibt es außer Schiffen kein anderes Angebot mit so wenig Steuerlast.
Sofern die Rendite stimmt, kommt als Sahnehäubchen die Handhabe des Fiskus obendrauf. Abgaben werden lediglich pauschal nach Tonnage verlangt, der tatsächliche Bilanzgewinn interessiert nicht. Da Schiffsfonds keine Verluste produzieren, sind sie auch nicht von Beschränkungen betroffen, die für Steuersparmodelle eingeführt wurden. Werden die Tanker oder Bulker später verkauft, ist dieser Erlös ebenso mit der Ministeuer abgegolten wie ein vorheriger Verkauf der Anteile durch den Anleger.
FTD.de, 10.09.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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