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Arbeitslosengeld II

Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II).

Verschiedene Leistungen sollen Sie dabei unterstützen einen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestreiten können.

Mit dem neuen Gesetz ist der Grundsatz „Fördern“ und „Fordern“ verbunden. Wir möchten, dass Sie mit den angebotenen Fördermöglichkeiten Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessern und so gleichzeitig Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Ihre Ansprüche auf finanzielle Leistungen, insbesondere Arbeitslosengeld II, hängen davon ab, ob Sie eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten annehmen und sich aktiv um Ihre Integration in den Arbeitsmarkt bemühen.

Ihre zuständige Stelle für die Auszahlung von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Kosten der Unterkunft finden Sie unter Partner vor Ort. Meistens handelt es sich dabei um Arbeitsgemeinschaften aus einer Agentur für Arbeit und einer Kommune.