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Persönlicher Ansprechpartner

Bei Ihrer beruflichen Orientierung unterstützt Sie in Zukunft ein persönlicher Ansprechpartner/ eine persönliche Ansprechpartnerin. Gemeinsam vereinbaren Sie Ihre Ziele, die in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten werden.

Darin werden alle Schritte, die für Ihre persönliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt wichtig sind („Fördern“), aber auch Ihre persönlichen Aufgaben und Pflichten („Fordern“) festgelegt. Dabei werden die Risiken und Chancen Ihrer Arbeitsvermittlung realistisch eingeschätzt (Profiling). Die vereinbarten Maßnahmen und Eigenleistungen werden alle sechs Monate überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Falls für Ihre berufliche Eingliederung eine verstärkte Unterstützung nötig ist, kann ein Dritter (zum Beispiel ein privater Vermittler), ein Bildungsträger oder eine gemeinnützige Organisation mit Ihrer Vermittlung oder mit Teilaufgaben Ihrer Vermittlung beauftragt werden.

Was heißt Fördern und Fordern?

Unter „Fördern“ versteht man die verschiedenen Eingliederungsleistungen, die Ihnen bei Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügungen stehen.
„Fordern“ heißt, dass Sie aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen. Dazu gehört, dass Sie sich eigenständig um eine Arbeit bemühen und dies auch nachweisen.

Was sind Fallmanager?

Fallmanager sind persönliche Ansprechpartner in den Arbeitsagenturen, die eine besondere Weiterbildung erhalten haben. Sie helfen Ihnen, wenn Sie eine besondere Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Probleme brauchen. Mit den Fallmanagern besprechen Sie auch, wie Ihre Integration in den Arbeitsmarkt funktionieren kann.