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Arbeitslosigkeit droht

Nach dem Sozialgesetzbuch (Drittes Buch) werden zwei Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden: die Arbeitsuchendmeldung und die Arbeitslosmeldung.

Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle behilflich sein kann. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften.

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.