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Chancengleichheit

Gruppenfoto eines Teams

Sie haben Fragen zur Chancengleichheit?

Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen wegen des Geschlechts ist Ziel der Gesetzgebung. Ebenso ist es Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern.

Weitere Informationen zur Chancengleichheit bei der Arbeitsförderung, des Arbeitsmarkt für Frauen, des Ausbildungsmarktes sowie einen Überblick über ausgewählte Projekte finden Sie hier.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Arbeitsagenturen vor Ort tragen dazu bei, dass bei der Arbeitsförderung, „Chancengleichheit von Frauen und Männern“ verfolgt und Benachteiligungen von Frauen abgebaut beziehungsweise verhindert werden.