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Stand: September 2008

 


Abfallverbringung in Deutschland und Europa

1. In Europa:

Es gelten folgende Regelungen zur Verbringung (Export, Import und Transit) von Abfällen:

2. In Deutschland:

Es gelten folgende Regelungen zur Verbringung von Abfällen:

Folgende Regelungen werden in nächster Zeit in Kraft treten:

  • eine Verordnung zu dem Abkommen mit Österreich für Grenzgebiete gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - nach Abschluss eines Abkommens zwischen Deutschland und Österreich, das nur Bayern betrifft

Eine Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und zum Abfallverbringungsgesetz (Vollzugshilfe zur Abfallverbringung) sowie eine Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen wurden von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet.