Gesetze / Verordnungen
Zum Umweltrecht gehören die auf das Schutzgut "Umwelt" bezogenen Vorschriften. Die Umweltpolitik des Bundes wird durch den Erlass und die Fortschreibung von Umweltgesetzen, Umweltverordnungen und dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften gestaltet. Der Vollzug dieser Vorschriften vor Ort erfolgt durch die Länder und Kommunen (Umweltämter u.ä.).
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Strategien und Bilanzen
Strategien und Bilanzen des Bundesumweltministeriums u.a. zu den Themen 20 Jahre Bundesumweltministerium, EU- und G8-Präsidentschaft 2007, Biologische Vielfalt, Energieversorgung, Erneuerbare Energien, Klimschutz und Nachhaltige Entwicklung.
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Umweltgesetzbuch
Die Föderalismusreform im Jahr 2006 hat im Grundgesetz die sog. Rahmengesetzgebung abgeschafft und dem Bund erstmals die Möglichkeit eröffnet, alle wesentlichen Umweltgebiete unter dem Dach eines Umweltgesetzbuchs zu vereinen. Ziel ist es, dabei Regelungen aus einem Guss zu schaffen. Mit diesem integrativen Ansatz trägt das UGB modernen fachlichen Erkenntnissen Rechnung, wonach die Umwelt als komplexes ökologisches Gefüge zu betrachten und in ihrer Gesamtheit zu schützen ist.
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Umweltprüfungen UVP/SUP
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes in Zulassungsverfahren von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen, mit dem frühzeitig die möglichen Folgen eines Projektes für die Umwelt erkannt werden können. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ergänzt die seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland bestehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
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Nachhaltige Entwicklung
Heute verstehen wir unter dem Begriff der Nachhaltigkeit ein Gesamtkonzept, das eine Entwicklung zum Ziel hat, die ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig ist. Das heißt: Wir dürfen heute und hier nicht auf Kosten der Menschen in anderen Regionen der Erde und auf Kosten zukünftiger Generationen leben. Nachhaltigkeit ist damit immer auch eine Querschnittsaufgabe, weil sie alle Bereiche unseres Lebens und Wirtschaftens betrifft.
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