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Fotografie eines Kompasses, auf dem zwei kleinere Figuren stehen.Foto: Getty Images

Umweltinformation

Ein effektiver Umweltschutz verlangt einen weiten Zugang zu Umweltinformationen, um eine wirksame Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen zu gewährleisten. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) dient der Anpassung des Bundesrechts an die Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und setzt zugleich die Anforderungen der Aarhus-Konvention betreffend den Zugang zu Umweltinformationen und den diesbezüglichen Rechtsschutz um.

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Foto: BMU / Rupert Oberhäuser

Bildungsservice

Die kostenlosen Bildungsmaterialien des BMU, als UN-Dekade Projekt anerkannt, sind sowohl qualitativ hochwertige, wissenschaftlich aktuelle als auch serviceorientierte Materialien zum Thema Umwelt- und Naturschutz. Sie geben gleichzeitig Beispiele, Impulse und Anregungen, wie sich Nachhaltige Entwicklung sowie Umwelt- und Naturschutz für die Allgemeinbildung nutzen lassen.

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Foto: BMU / Brigitte Hiss

Bürgerbeteiligungsrechte

Die Förderung von Transparenz durch einen weiten Zugang zu Umweltinformationen ist Voraussetzung für eine aktive Partizipation der Öffentlichkeit sowie eine wirksame Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Bürgerinnen und Bürger sind daher grundsätzlich ohne Geltendmachung eines Interesses berechtigt, die Umweltinformationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle vorhanden sind oder für diese bereitgehalten werden, zu erhalten.

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Foto: BMU / Brigitte Hiss

Förderprogramme

Das Bundesumweltministerium fördert Projekte im großtechnischen Maßstab, die das Ziel haben, Umweltbelastungen zu verringern. Dieses Förderprogramm gibt es bereits seit den 70er Jahren - damals waren Umweltschutzaufgaben noch im Bundesinnenministerium angesiedelt. Nach anfänglicher Förderung nachgeschalteter Reinigungstechnologien werdenheute vor allem integrierte Umweltschutzmaßnahmen unterstützt.

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