Gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel:
Zulassungspraxis in der EU
Zahlreiche gentechnisch veränderte Pflanzen sind in der EU bereits zugelassen,
ebenso Lebens- und Futtermittel, die daraus
hergestellt sind. Weitere Anträge liegen den
Behörden vor.
Gentechnik und Lebensmittel: Das europäische
Rechtssystem
Ohne Zulassung darf nichts auf den Markt:
Weder Saatgut für eine gentechnisch veränderte Pflanze, noch die
Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden. Seit 2004
ist in der EU ein neues, gründlich überarbeitetes Rechtssystem
in Kraft. Es gilt gleichermaßen in allen siebenundzwanzig EU-Mitgliedstaaten.
Die Grundsätze: Ein Höchstmaß an Sicherheit und Wahlfreiheit für
Konsumenten und Landwirte.
Basis für jede Zulassung ist eine
wissenschaftliche Sicherheitsbewertung. Zuständig dafür ist
ein Gremium aus unabhängigen Experten bei der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Doch am Ende
entscheidet die EU-Kommission - und siebenundzwanzig Mitgliedstaaten.
Das europäische Zulassungsverfahren ist kompliziert
und für die Bürger oft nicht nachvollziehbar.
Mehrere Rechtsvorschriften für
verschiedene Produkte, verwirrende
Übergangsvorschriften und komplizierte Verfahren:
Bürger, die das Gentechnik-Recht der EU verstehen
wollen, haben es nicht leicht. Hier ist das Wichtigste
übersichtlich zusammengestellt.