Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  Do 11.12.2008 | 10:19 Uhr
Gentechnik.
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Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel:
Zulassungspraxis in der EU


Zahlreiche gentechnisch veränderte Pflanzen sind in der EU bereits zugelassen, ebenso Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt sind. Weitere Anträge liegen den Behörden vor.
 
Alle Anträge, alle Zulassungen:
Auswahl nach Pflanzenart

Gentechnik und Lebensmittel: Das europäische Rechtssystem

Ohne Zulassung darf nichts auf den Markt: Weder Saatgut für eine gentechnisch veränderte Pflanze, noch die Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden. Seit 2004 ist in der EU ein neues, gründlich überarbeitetes Rechtssystem in Kraft. Es gilt gleichermaßen in allen siebenundzwanzig EU-Mitgliedstaaten. Die Grundsätze: Ein Höchstmaß an Sicherheit und Wahlfreiheit für Konsumenten und Landwirte.

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Der lange Weg vom Antrag bis zur Entscheidung

Basis für jede Zulassung ist eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung. Zuständig dafür ist ein Gremium aus unabhängigen Experten bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Doch am Ende entscheidet die EU-Kommission - und siebenundzwanzig Mitgliedstaaten. Das europäische Zulassungsverfahren ist  kompliziert und für die Bürger oft nicht nachvollziehbar.

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Komplizierte Gesetze

Mehrere Rechtsvorschriften für verschiedene Produkte, verwirrende Übergangsvorschriften und komplizierte Verfahren: Bürger, die das Gentechnik-Recht der EU verstehen wollen, haben es nicht leicht. Hier ist das Wichtigste übersichtlich zusammengestellt.

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Der EU-Zulassungs-Comic

Antrag, Beratung, Abstimmungen: Es ist ein langer Weg, bis ein GVO-Produkt die Zulassung erhält.
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Der TransGen-Bereich Zulassung ist Teil des Projekts GMO-COMPASS.
 
GMO-COMPASS wird von der EU-Kommission innerhalb des sechsten Rahmenprogramms gefördert.
www.gmo-compass.org
03. September 2008 [nach oben springen]

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