Reserve / Dienstleistung von Angehörigen der Armee in der Reserve
Grundsatz (Militärgesetz )
1) Wer rekrutiert ist, wird militärdienstpflichtig.
2) Die Militärdienstpflicht umfasst:
a. die Pflichten ausser Dienst;
b. den Ausbildungsdienst;
c. den Friedensförderungsdienst, aufgrund freiwilliger Anmeldung;
d. den Assistenzdienst;
e. den Aktivdienst.
Unter den Ausbildungsdienst fallen
- Rekrutierung (Rekr)
- Rekrutenschule (RS)
- Grad Abverdienen (GADB)
Während der Rekr, RS und, je nachdem GADB, haben Sie, je nach Grad und Funktion, eine bestimmte Anzahl Diensttage zu leisten.
Anschliessend folgt eine Einteilung in eine Formation der aktiven Armee.
Hier leisten Sie Ihre Fortbildungsdienste der Truppe mit der Einteilungseinheit bis zur vollständigen Erfüllung Ihre Gesamtdienstleistungspflicht.
Ihre Umteilung in die Reserve oder Ihre Entlassung
aus der Militärdienstpflicht kann erst erfolgen, wenn Sie Ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben.