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Schweizer Armee

Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Entlassungen aus der Militärdienstpflicht im Jahr 2008

Gestützt auf Art. 13 des Militärgesetzes (MG Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) werden auf den 31.12.08 die folgenden Angehörigen der Armee aus der Militärdienstpflicht entlassen:
  • Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere des Jahrgangs 1974;
  • Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere der Jahrgänge 1975 bis 1978; wenn sie ihre Ausbildungsdienstpflicht bis dahin vollständig erfüllt haben;
  • Höhere Unteroffiziere des Jahrgangs 1972;
  • Höhere Unteroffiziere in Stäben des Jahrgangs 1966;
  • Subalternoffiziere des Jahrgangs 1972;
  • Hauptleute des Jahrgangs 1966;
  • Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Unteroffiziere, Subalternoffiziere und Hauptleute, als Spezialisten, des Jahrgangs 1958;
  • Stabsoffiziere des Jahrgangs 1958.

 

Jahrgangstabelle für Sdt bis höh. Uof

 

JahrgangEntlassungsjahrBemerkungen
19742008Sdt + Uof
19752008Sdt + Uof falls DLP erfüllt
19762008Sdt + Uof falls DLP erfüllt
19772008Sdt + Uof falls DLP erfüllt
19782008Sdt + Uof falls DLP erfüllt
19792009Sdt + Uof falls DLP erfüllt
  • DLP: Dienstleistungspflicht
  • freiwillige Dienstleistungen sind bis zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Militärdienstpflicht weiterhin möglich

 

Einteilung maximal bis...

 

Ihre Einteilung reicht maximal bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem Sie folgendes Altersjahr vollenden (ausgenommen von den Angaben sind Spezialisten Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.).

 

GradAltersjahr
Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere34
Höhere Unteroffiziere36
Höhere Unteroffiziere in Stäben42
Subalternoffiziere36
Hauptleute42

 

    Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
    Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2008
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