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Schweizer Armee

Urlaub

Militärischer Urlaub

Allgemeiner Urlaub ist die angeordnete, mehr als einen Tag dauernde Freizeit für den Grossteil der Absolventen eines Ausbildungsdienstes. In der Regel treten Sie am Samstagmorgen in den Wochenendurlaub ab und rücken am Sonntagabend wieder ein. Beachten Sie, dass Sie während des allgemeinen Urlaubs zu besonderen Aufgaben (beispielsweise Wachtdienst) kommandiert werden können.

Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub. Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. In nicht einzuplanenden Notfällen (zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie) können Sie auch während des Dienstes um Urlaub nachsuchen. Zuständig ist Ihr Einheitskommandant.

Wenn Sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen, müssen Sie einen Auslandurlaub beantragen. Angehörige der Armee reichen ihr Gesuch so früh wie möglich an das Kreiskommando ein, das für den Wohnort zuständig ist. Dem Gesuch ist das Dienstbüchlein beizulegen.

Wenn Sie die Genehmigung für einen Auslandurlaub erhalten haben, sind Sie in Friedenszeiten von Ihren dienstlichen sowie ausserdienstlichen Pflichten befreit. Nur die Meldepflicht bleibt bestehen. Einzelheiten regelt das Merkblatt, das bei der Urlaubserteilung im Dienstbüchlein eingeklebt wird.

Wenn Sie sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie kein Gesuch um Auslandurlaub stellen. In diesem Fall sind Sie von Ihren militärischen, also auch ausserdienstlichen, Pflichten nicht befreit!

 

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    Urlaubsgesuch für Militärdienstpflichtige

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    Erläuterungen zum Urlaubsgesuch für Militärdienstpflichtige

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    Für Fragen zu dieser Seite: Personelles der Armee (FGG 1)
    Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2008
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