Liechtenstein-Affäre

Exklusiv Geständnis von Zumwinkel erwartet

von Kirsten Bialdiga

Im Prozess wegen Steuerhinterziehung wird Klaus Zumwinkel aller Voraussicht nach ein Geständnis ablegen. Beobachter erwarten, dass der ehemalige Post-Chef eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage erhält.

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"Die Wirtschaftsstrafkammer geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Angeklagte geständig ist", sagte ein Sprecher des Bochumer Landgerichts. Daher habe der Vorsitzende Richter noch keine Zeugen geladen und die Verhandlung bisher nur auf zwei Tage (22. und 26. Januar) anberaumt. Hanns Feigen, der Verteidiger des ehemaligen Deutsche-Post-Chefs, wollte sich nicht äußern.

Klaus Zumwinkel wird vorgeworfen, zwischen 2001 und 2006 über eine Stiftung in Liechtenstein insgesamt rund 1,18 Mio. Euro Steuern hinterzogen zu haben. Das Gericht hält allerdings im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft einen Teil der Verstöße für verjährt und ließ nur die Vorwürfe für die Jahre 2002 bis 2006 zur Verhandlung zu. Damit reduziert sich der Steuerschaden um 214.000 Euro und sinkt knapp unter die Eine-Million-Grenze. Ab dieser Summe hält der Bundesgerichtshof nach seinem jüngsten Urteil im Normalfall eine Haftstrafe ohne Bewährung für angemessen.

Klaus Zumwinkel: Beobachter halten eine Freiheitsstrafe im Zumwinkel-Fall für unwahrscheinlich
 Klaus Zumwinkel: Beobachter halten eine Freiheitsstrafe im Zumwinkel-Fall für unwahrscheinlich

Ohnehin halten Beobachter eine Freiheitsstrafe im Zumwinkel-Fall für unwahrscheinlich, da hier besonders gewichtige Milderungsgründe in Betracht kämen. Hierzu könnte etwa eine Wiedergutmachung des Schadens zählen oder ein umfassendes Geständnis, das entscheidend zur Aufklärung des Sachverhalts beitrüge. Beobachter erwarten daher, dass Zumwinkel eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage erhält.

Ein Nachspiel hat bereits der Streit um die Verjährungsfristen. Am Mittwoch wird die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter im Rechtsausschuss des Landtags erklären, wie es dazu kommen konnte, dass ein Teil der Steuerdelikte nun verjährt ist. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Versand eines Steuerbescheids drei Tage dauern kann. Von diesem Zeitraum war die Staatsanwaltschaft ausgegangen. Nach dem Gesetz beginnt die Verjährungsfrist, wenn der Täter seinen Bescheid erhalten hat. Das Gericht hingegen befand, dass für den Postweg lediglich ein Tag anzunehmen sei - die Verjährung setzte daher aus Sicht der Richter früher ein. In der Folge seien die Delikte aus dem Jahr 2001 schon verjährt gewesen, so das Gericht.

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© 2008 Financial Times Deutschland, © Illustration: Bloomberg

 
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