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Wir informieren Sie eingehend über Inhalt und Verlauf relevanter arbeits- und sozialrechtlicher Gesetzgebungsvorhaben. Über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren hinausgehende Vorschläge und Diskussionen finden Sie in der Rubrik Politik. Ältere Beiträge finden Sie im Archiv.
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Weiterentwicklung der Gesundheitsreform 2007 – Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen, Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte, Neuregelung der Vergabebestimmungen.
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Erste Änderung des novellierten Wohngeldgesetzes – einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag zum Ausgleich erhöhter Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009; erleichterter Wechsel von Transferleistungen in Wohngeld.
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Neuorientierung der Arbeitsmarktpolitik – Stärkung der Arbeitsvermittlung durch Einführung eines Vermittlungsbudgets, Abschaffung ineffizienter Instrumente, Neuregelung der Eingliederungsleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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Überschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit – weitere Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 % zum 01.01.2009.
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Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten: präzisierte Definition von Wertguthaben und Abgrenzung zu Kurz- und Gleitzeitkonten; verbesserter Insolvenzschutz; eingeschränkte Portabilität von Wertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber bzw. die Deutsche Rentenversicherung Bund.
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Verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit - Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung; Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten; Übermittlung von Einwohnermeldedaten an die Deutsche Rentenversicherung.
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Förderung behinderter Menschen durch Unterstützte Beschäftigung – Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung direkt auf dem Arbeitsplatz; Berufsbegleitung nach Aufnahme einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
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Erste Änderung des BEEG – Einführung einer Mindestbezugsdauer für das Elterngeld von zwei Monaten; erleichterte Anpassung des Elterngeldantrags bei Änderungen der persönlichen Situation; Elternzeitanspruch für Großeltern unter eng begrenzten Voraussetzungen.
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Festsetzung des Beitragssatzes in der GKV mit dem Start des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 – der allgemeine Beitragssatz liegt künftig bei 15,5 %, der allgemeine ermäßigte Beitragssatz bei 14,9 %.
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Organisationsreform in der gesetzlichen Unfallversicherung zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz: Reduzierung der Anzahl gewerblicher Berufsgenossenschaften auf 9; präzisierte Regelungen zur Zuständigkeitsabgrenzung; Neuregelung des Lastenausgleichs zwischen den Trägern; Stärkung der Prävention mit einer „Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie“ zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern.
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Erweiterte Instrumentarien zur Einführung von branchenspezifischen Mindestlöhnen – Neufassung des AEntG mit der Absicht zur Einbeziehung weiterer Branchen in den Geltungsbereich; Überarbeitung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes zur Verordnung von Mindestlöhnen in tarifvertragsfernen Branchen.
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Anhebung des steuer- und abgabenfreien Höchstbetrages für die vergünstigte Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf 360,- Euro; Anhebung der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen in betriebliche und außerbetriebliche Beteiligungen auf 20 %; Einführung einer neuen Fondskategorie „Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen“.
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Umfassendes Verbot der Anordnung und Verwertung genetischer Untersuchungen im Arbeitsleben mit Ausnahme bestimmter arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, abgesichert durch einen Verweis auf die Schadensersatz- und Entschädigungspflicht des Arbeitgebers nach § 15 AGG.
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Ab 2012 Ablösung des papiergebundenen Bescheinigungswesens durch ein elektronisches Entgeltnachweisverfahren u.a. für Arbeitslosen-, Wohn- und Elterngeld – Arbeitgeber übermitteln monatlich die Lohn- und Gehaltsdaten ihrer Arbeitnehmer an eine Zentrale Speicherstelle, die dann mit Einverständnis der Arbeitnehmer von der jeweiligen Fachbehörde abgerufen werden können.
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Novellierung des Wohngeldgesetzes – Anhebung der Wohngeld-Tabellenwerte um 8 %; Einbeziehung der Heizkosten in die zu berücksichtigende Miete; Fortentwicklung des wohngeldrechtlichen Haushaltsbegriffs; Entfall der Baualtersklassen in der Miethöchstpreistabelle.
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Fortentwicklung des Kinderzuschlags: Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch Absenkung der Mindesteinkommensgrenze auf 600,- Euro für Alleinerziehende und 900,- Euro für Paare; Absenkung der Abschmelzrate für Erwerbseinkommen von 70 auf 50 %.
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Förderung der beruflichen Ausbildung benachteiligter Jugendlicher: Ausbildungsbonus bis 6.000 Euro für die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze; individuelle Unterstützung beim Übergang in die Berufsausbildung durch eine Berufseinstiegsbegleitung; Förderung einer Zweitausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe.
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Einbeziehung selbst genutzter Wohnimmobilien in die staatlich geförderte Riester-Rente: Einsatz des in einem Riester-Vertrag angesparten Kapitals für Immobilienbau, -kauf oder -entschuldung; steuerliche Förderung der zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge.
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Aussetzung der anpassungsdämpfenden Wirkung des „Riester-Abschlags“ in den Jahren 2008 und 2009 und Verschiebung auf die Jahre 2012 und 2013 mit folgenden Auswirkungen zum 01.07.2008: Anstieg der gesetzlichen Altersrente um 1,1 %, Festlegung des aktuellen Rentenwerts auf 26,56 Euro (West) sowie 23,34 Euro (Ost), Anhebung des Eckregelsatzes für ALG II- und Sozialhilfebezieher auf 351,- Euro.
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Stärkung des betrieblichen Informantenschutzes: Anzeigerecht des Arbeitnehmers bei unmittelbareren Gefahren für Leib, Leben und Umwelt sowie Straftaten von Arbeitgeber, Vorgesetzten und Kollegen im Betrieb; Vorrang der innerbetrieblichen Abhilfe bei sonstigen Gesetzesverstößen.
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Stärkung des Vorrangs der häuslichen vor der stationären Pflege bei gleichzeitiger Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 %: Ausbau der ambulanten Versorgung, schrittweise Anhebung und Dynamisierung der Pflegeleistungen, Einführung einer Pflegezeit von bis zu 6 Monaten für Arbeitnehmer.
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Eingliederungsgutschein und Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I für Arbeitlose ab 50 Jahre auf maximal 24 Monate; Integrationsbemühungen für ältere ALG II-Empfänger in den Arbeitsmarkt nach Auslaufen der „58er-Regelung“; Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer vollen Alters- oder Erwerbsminderungsrente auf 400,- Euro.
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Straffung der sozial- und arbeitsgerichtlichen Verfahren: Verschärfte Anforderungen an Klageerhebung und Klagebegründung in sozialgerichtlichen Verfahren, Anhebung des Beschwerdewerts für die Zulassungsberufung an das LSG auf 750,- Euro, neuer Gerichtsstand des „Arbeitsortes“ in arbeitsgerichtlichen Verfahren, geändertes Verfahren der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen.
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Erneute Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes durch Einbeziehung der im Bereich der Briefdienstleistung tätigen Arbeitnehmer – erleichterte Möglichkeit der Einführung tariflicher Mindestarbeitsbedingungen für dieses Arbeitnehmergruppe.
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Positive konjunkturelle Entwicklung sorgt für Haushaltsüberschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit – Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 %, auf bis zu 24 Monate verlängerte Bezugsdauer für das ALG I.
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Ältere Gesetzgebungsvorhaben finden Sie im
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Neuerscheinung:
Preis (Hrsg.) Innovative Arbeitsformen
Flexibilisierung von Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Arbeitsorganisation
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