Arbeitsrecht und Sozialrecht
 
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  Tim Joppich (Wiss.Mit., Köln): Betriebliche Bündnisse für Arbeit
 

 
Im Rahmen der Diskussion um eine Reform des Arbeitsrechts ist erneut die Forderung nach einer gesetzlichen Normierung so genannter betrieblicher Bündnisse für Arbeit erhoben worden. Der Standpunkt befasst sich kritisch mit diesem Thema, sowohl im Hinblick auf die geltende Rechtslage als auch hinsichtlich der jüngsten Gesetzentwürfe.

In der Diskussion um die von Bundeskanzler Gerhard Schröder gemachten Vorschläge zur Reform des Arbeitsrechts haben die Opposition sowie mehrere Arbeitgeberverbände eine gesetzliche Normierung so genannter betrieblicher Bündnisse für Arbeit im Tarifvertragsgesetz gefordert. Diese Vorschläge sind bei der Regierungskoalition sowie zahlreichen Gewerkschaften auf heftige Kritik gestoßen und haben eine lebhafte Debatte um die Rolle der Tarifautonomie bei der Beschäftigungsförderung losgetreten.

In dem Standpunkt werden zunächst die typischen Inhalte betrieblicher Vereinbarungen mit beschäftigungssicherndem oder –förderndem Charakter analysiert. Dabei zeigt sich bereits, dass zwei grundsätzliche Typen unterschieden werden können, nämlich solche, die der Abwendung einer akuten wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers und damit einhergehend der Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen dienen, und solche, die eine mittel- oder langfristigen Umstrukturierung der Arbeitsbedingungen im Betrieb zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers an dem jeweiligen Standort bezwecken.

Anschließend werden derartige Vereinbarungen anhand der aktuell geltenden Rechtslage überprüft. Dabei werden zum einen die Möglichkeiten und Probleme aufgezeigt, die bei einer Abweichung vom geltenden Flächentarifvertrag durch Abschluss eines beschäftigungssichernden Firmentarifvertrag entstehen. Zum anderen wird die Zulässigkeit einer individualvertraglichen Abweichung im Hinblick auf das in § 4 Abs. 3 TVG normierte Günstigkeitsprinzip diskutiert und im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung entgegen neuerer Tendenzen in der Literatur gefolgt.

Schließlich werden die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ausgestaltung bzw. eine Einschränkung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie bestimmt. Der Verfasser hält in diesem Zusammenhang die Normierung betrieblicher Bündnisse für Arbeit zur Vermeidung akut drohender betriebsbedingter Kündigungen für eine zulässige Ausgestaltung der Tarifautonomie, eine weitergehende „Verbetrieblichung der Tarifpolitik“ lehnt er hingegen als verfassungswidrig ab.

Der Beitrag endet mit einem eigenen Gesetzesvorschlag.

Lesen Sie hier den Beitrag „Betriebliche Bündnisse für Arbeit“ von Wiss.Mit. Tim Joppich, Köln.


„Agenda 2010“
 

Entwurf eines ArbRModG der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 18.6.2003

Erwiderung des DGB auf den Entwurf eines ArbRModG der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Gesetzesentwurf zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit der FDP-Bundestagsfraktion





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