Arbeitsrecht und Sozialrecht
 
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  RA Dr. Bauer, Prof. Dr. Preis, RA Dr. Schunder: Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 18.06.2003
 

 
In einem von RA Dr. Achim Schunder geführten Interview (Quelle: NZA 2003, S. 704 f.) nehmen RA Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Stuttgart, und Prof. Dr. Ulrich Preis, Köln, Stellung zu einzelnen, im Entwurf eines Arbeitsmarktreformgesetzes enthaltenen Änderungen des Arbeitsrechts.

Übereinstimmend positiv wird die Festschreibung der Kriterien für die Sozialauswahl in § 1 Abs. 3 KSchG bewertet, auch wenn es sich hierbei um die Kodifizierung der ständigen Rechtsprechung des BAG handelt. Entscheidend sei aber, dass hierdurch gleichermaßen eine Begrenzung auf diese Kriterien erfolge.

Kritisch wird hingegen die Herausnahme von Leistungsträgen aus der Sozialauswahl beurteilt, da insoweit eine Aufweichung der definierten sozialen Kriterien drohe.

Heftig kritisiert wird weiterhin die Einführung eines neuen Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingten Kündigungen, der als solcher lediglich die bisher bestehende Praxis des „Abwicklungsvertrags“ legalisiere und somit keinen Beitrag zur Lösung der bestehenden Strukturprobleme im Kündigungsrecht liefere. Unterschiedlicher Auffassung sind Herr Dr. Bauer und Herr Prof. Dr. Preis allerdings darüber, wie eine gelungene Abfindungsregelung auszusehen habe.

Grundsätzlich begrüßt wird die generelle einheitliche Klagefrist von drei Wochen für alle Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung, auch wenn im Einzelnen noch Verbesserungsvorschläge gemacht werden.

Die Neuregelung des Schwellenwerts in § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG, wonach bei der Bemessung des Schwellenwertes Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag nicht berücksichtigt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes begonnen hat, wird einvernehmlich als Schritt in die richtige Richtung bewertet. Kritisiert hieran wird hingegen einvernehmlich, dass die Änderung nur eine Minimallösung darstelle und es für wirkliche Impulse am Arbeitsmarkt einer weiterreichenden Lockerung des Kündigungsschutzes auf diesem Gebiet bedurft hätte.

Im Übrigen äußern sich Herr RA Dr. Bauer und Herr Prof. Dr. Preis noch zu einzelnen beabsichtigten Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Lesen sie hier das gesamte Interview aus der NZA 2003!


Informieren Sie sich hier über das gesamte Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt.


Standpunkt: Stein, Geld oder Arbeit


Standpunkt: Preis, Reform des Bestandschutzrechts im Arbeitsverhältnis





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