Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
  So 21.12.2008 | 23:51 Uhr
Gentechnik.
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Kennzeichnung: Wenig Produkte, komplizierte Regeln


Wenn bei einem Lebensmittel Gentechnik eingesetzt wurde, dann gehört das auf das Etikett. So einfach und eindeutig diese Forderung ist, so kompliziert und undurchsichtig ist ihre Umsetzung. Was, wie, wann und wann nicht zu kennzeichnen ist, verstehen selbst die Fachleute kaum. 

Kennzeichnung in Beispielen:
Ein Leitfaden

Ohne Wenn und Aber. Bei vielen Lebensmittel ist es klar: Werden gentechnisch veränderte Pflanzen oder Mikroorganismen verwendet, muss gekennzeichnet werden.

Kennzeichnung: Ja

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht sind zahlreich. Sie betreffen vor allem Zusatz- und Hilfsstoffe, aber auch Milch, Fleisch und Eier.

Kennzeichnung: Nein

Bei Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen wird es kompliziert. Gentechnische Anwendungen sind verbreitet, aber eine Kennzeichnung gibt es in der Praxis kaum.

Kennzeichnung: Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme

Und wie? Wortlaut und Platzierung der Kennzeichnung sind genau vorgeschrieben.

Kennzeichnung: Wie?

Auch in Restaurants, Imbissbuden und Kantinen gilt die Kennzeichnung - wenn auch mit Ausnahmen.

Restaurants und Gemeinschaftsverpflegung

 

Kennzeichnung "ohne Gentechnik": Was ist erlaubt?

Seit 1. Mai 2008 gelten in Deutschland neue gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik erzeugt wurden. Vor allem bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern sind die Anforderungen deutlich herabgesetzt worden.

Neue Kennzeichnung "ohne Gentechnik"
 

Bio-Produkte: Keine Gentechnik

Bei Produkten des Ökologischen Landbaus ist der bewusste Einsatz der Gentechnik gesetzlich verboten. Doch eine Garantie auf absolute "Gentechnik-Freiheit" ist das nicht.

Bio-Produkte und Gentechnik
 

Warum es so wenig Produkte mit Kennzeichnung gibt

Trotz verschärfter Bestimmungen: In Deutschland gibt es kaum Produkte, die gekennzeichnet sind. In den Niederlanden ist das anders: Dort hat man sich an gekennzeichnete Lebensmittel offenbar bereits gewöhnt.

"Gentechnik-frei" ist nur das Etikett
 

Gentechnik-Kennzeichnung: Die Grundsätze

Jedes Lebensmittel und jede Zutat, die unmittelbar aus einem GVO hergestellt wurde, ist kennzeichnungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige GVO im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht.

Kennzeichnung: Information, kein Warnhinweis

Ohne Kennzeichnung keine Wahlfreiheit. Damit die Konsumenten zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können, braucht es klare, überprüfbare Regeln. Doch es muss politisch darüber entschieden werden, wie weit die Kennzeichnung reicht. 

Wahlfreiheit und Schwellenwert
 

Fragen und Antworten: Das will ich wissen

Fragen zur Kennzeichnung?

Hier sind die Antworten
 

Nachweisverfahren: Immer präziser, aber keine exakte Messung

Um zu kontrollieren, ob die Kennzeichnung eingehalten wird, sind Verfahren zum Nachweis vorhandener GVO erforderlich. Zwar sind sie in den letzten Jahren immer besser geworden. Aber ein solcher Nachweis ist nicht immer möglich. Und: So exakt wie eine chemische Messung können sie nicht sein.

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23. April 2008 [nach oben springen]

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