Logo
Bild
Bild



arbeitsrecht.de...

zur Startseite machen

und weiterempfehlen

 

Service für Rechtsanwälte

Der Online-Markt boomt und wird größer. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Präsentation.
Sie werben da, wo Ihre Zielgruppe ist; mit 1,4 Millionen monatlichen "pageviews", 150.000 Besuchern pro Monat und fast 21.000 Newsletter-Abonnenten sollten Sie diese innovative Marketing Plattform nutzen.

Welche Formen der Online-Präsenz können wir Ihnen bieten?

 

1. Visitenkarten

Seien Sie mit Ihrer Visitenkarte auf den (Fach-)anwaltsseiten von arbeitsrecht.de präsent. Durch unser neues Rotationssystem haben Sie mit jeder Browseraktualisierung die Chance mit Ihrer Visitenkarte in einem Ort ganz oben platziert zu sein.

Selbstverständlich können Sie Ihre Visitenkarte auch in mehreren Orten schalten lassen. Die Städteliste ist nach Ihren individuellen Wünschen beliebig erweiterbar; nutzen Sie die Möglichkeit als "Pionier" bislang nicht gelistete Städte und Gemeinden mit Ihrem Eintrag zu repräsentierten. 

Unsere Konditionen:

Visitenkarte

Einrichten von Name, Adresse, Tel., Fax, E-Mail, Logo
Verlinkung zur Homepage
Platzierung: Zufalls-Rotationsprinzip durch Browseraktualisierung
Einrichtung
(einmalig)
78,- Euro
monatliche
Gebühr
13,- Euro
Mehrfachschaltung

Schaltung der Visitenkarte in mehreren Städten
Pro weitere Stadt
Einrichtung
(einmalig)
27,- Euro
monatliche
Gebühr
8,-
Euro

Die Mindest-Laufzeit bei Visitenkarten beträgt 6 Monate. Kündigungsfrist ist 1 Monat vor Ablauf,
sonst automatische Verlängerung um weitere 6 Monate.
Zahlungsweise: ½-jährlich im Voraus (ohne Rabatt) oder bei 1 Jahr im Voraus (- 10% Rabatt).
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Sie möchten eine Visitenkarte schalten?

Das Auftragsformular finden Sie hier als Online-Formular oder als Word-Datei.

 

Sie möchten Ihre Visitenkarte aktualisieren?


Sie sind schon Kunde auf www.arbeitsrecht.de und wollen Ihre Visitenkarte lediglich ändern?
Die Vertragskonditionen und das Änderungsformular finden Sie hier als Online-Formular oder als Word-Datei.

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Visitenkartenauftrag auch per E-Mail an Service zukommen lassen. 
Bitte beachten Sie aber, dass die Visitenkartengraphiken in den beiden Dateiformaten GIF oder JPG abgespeichert sein sollten. Bitte verwenden Sie keine PDF-Datei, da dieses Format für die Wiedergabe qualitativ hochwertige Bilddarstellungen im Internet nicht geeignet ist.

2. Newsletter-Anzeige

Werben Sie für Ihre Kanzlei in unserem 2x monatlich erscheinenden Arbeitsrechts-Newsletter. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Mediadaten.

Anfragen bitte an: Werbung

08.06.2006 © www.arbeitsrecht.de


     

+++ Ticker +++

weitere Meldungen

Expertenrubrik

  Newsletter

Abonnieren Sie unseren
14-tägigen, kostenlosen
E-Mail-Newsletter mit
aktuellen Themen aus dem
Arbeits- und Sozialrecht
 Anmelden

 Archiv

Ihre Visitenkarte

Seien Sie mit Ihrer Kanzlei

bei uns präsent  mehr

 

© Bund-Verlag GmbH 2005, 2006. Alle Rechte vorbehalten. Home Sitemap Kontakt Impressum