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  OLG München bekräftigt Recht zur verdeckten Recherche
Streitfall Schleichwerbung - Klage gegen epd-Redakteur blieb erfolglos


München (epd). Das Oberlandesgericht München hat das Recht zur verdeckten Recherche von Journalisten bekräftigt. In dem Fall um illegale Schleichwerbung im ARD-Programm hatte die Unternehmensberatung H.+S. (München) gegen einen Redakteur des Evangelischen Pressedienstes auf Unterlassung geklagt. Das Gericht entschied in zweiter Instanz, nur verdeckte Recherche habe es dem Journalisten ermöglicht, "an die Informationen zu gelangen, die ihn überhaupt erst in die Lage versetzen, den Schleichwerbungsvorwurf gegenüber der Klägerin journalistisch relevant und gefestigt zu verifizieren" (Az. 6 U 3236/04).

In dem Rechtsstreit, der sich fast zwei Jahre lang hingezogen hatte, war versucht worden, dem Redakteur die Verwendung von Geschäftsunterlagen der Firma sowie eines verdeckt aufgezeichneten Videos zu untersagen, das der Redakteur allerdings nicht selbst aufgenommen hatte. Es zeigt eine Mitarbeiterin der Firma, wie sie einem potenziellen Neukunden Schleichwerbung in der ARD-Fernsehserie "Marienhof" anbietet. Dieses Video hatte der Redakteur bei Recherchegesprächen eingesetzt. Die zivil- und strafrechtlichen Vorhaltungen der Klägerin wurden alle vom OLG München verworfen.

Das Oberlandesgericht entschied, dass "auch die Publikation rechtswidrig recherchierter Informationen" in den Schutzbereich des Artikel 5 Grundgesetz falle. Besonders im Falle des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bestehe ein Interesse der Allgemeinheit daran, "dass nicht mittels Schleichwerbung der angebotenen Art zum einen den öffentlich-rechtlichen Sendern Werbeeinnahmen entgehen, zum anderen auf Kosten der Allgemeinheit Geschäfte getätigt werden, deren Gewinn an der Allgemeinheit vorbeigeführt wird". Der klagenden Firma stünden Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" zu.

Das rechtskräftige Urteil vom 20. Januar sei ein "Musterurteil zum investigativen Journalismus" und sichere die Pressefreiheit, kommentierte die Münchener Medienrechts-Kanzlei Prof. Schweizer (siehe auch die Urteilsdokumentation im Internet unter: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=12676&suchworte;= sowie http://www.journalist.de/).

Die Kanzlei hatte den epd-Journalisten vor Gericht vertreten. Die Recherche war gemeinsam vom Fachdienst "epd medien" und dem Magazin "Journalist", der Zeitschrift des Deutschen Journalisten-Verbandes, geführt worden. In beiden Publikationen sind die Ergebnisse der Recherche zeitgleich am 1. Juni veröffentlicht worden (vgl. Leitartikel und Meldung in dieser Ausgabe).

ts

epd medien Nr. 42, 1. Juni 2005





 
 

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