Jetzt geht es plötzlich sehr schnell: Am selben Tag haben sowohl Liechtenstein als auch Andorra eine Lockerung ihrer Bankgeheimnisse angekündigt. Als letzter Ausweg bleibt Anlegern fast nur noch Fernost - vorerst.
Liechtenstein hat sich zu weiteren Lockerungen seines Bankgeheimnisses bereiterklärt. Damit bekenne sich das Fürstentum zu den OECD-Standards für Transparenz und Informationsaustausch, teilte die Regierung in Vaduz am Donnerstag mit. Das zwischen der Schweiz und Österreich gelegene Land sei bereits mit interessierten Regierungen im Gespräch und biete weiteren Staaten bilaterale Abkommen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung an.
Noch am selben Tag wie Liechtenstein kündigte auch Andorra Reformen an. Die Regierung in Andorra la Vella teilte mit, Ministerpräsident Albert Pintat habe am Mittwoch in Paris eine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Danach verpflichtet sich das Fürstentum dazu, bis November dieses Jahres ein Gesetz zur Aufhebung des Bankgeheimnisses zu verabschieden. Nach der geplanten Neuregelung will auch Andorra anderen Ländern über bilateraler Abkommen steuerlich relevante Informationen zukommen lassen
"Wir sind uns unserer Verantwortung als Teil eines weltweit integrierten Wirtschaftsraumes bewusst", sagte Liechtensteins Regierungschef Otmar Hasler. Das Bankgeheimnis des Fürstentums diene dem legitimen Schutz der Privatsphäre, an dem man festhalten wolle. "Wir wollen uns mit dieser Erklärung aber auch dafür einsetzen, dass das Bankkundengeheimnis in Zukunft nicht zur Unterstützung von Steuerkriminalität missbraucht werden kann", sagte Hasler.
Liechtenstein steht bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf einer Schwarzen Liste von Steuerparadiesen. Der Gipfel der 20 führenden Industrie- und Schwellenstaaten G20 will Anfang April in London auch über Schritte gegen Steuerflucht beraten. Die EU-Finanzminister wollen Sanktionen gegen Länder verhängen, die bei der Finanzmarktaufsicht und bei Steuervergehen nicht kooperieren. Gedacht wird beispielsweise an ein Verbot von Finanzprodukten aus diesen Ländern.
Die OECD hat verschiedene Musterabkommen zur Kooperation in Steuerfragen entworfen. Dazu zählen ein Abkommen von 2002 zum Auskunftsaustausch in Steuersachen und von 2005 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Demnach müssen Informationen, die für die Besteuerung relevant sind, auf Anfrage ausländischer Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden. Entscheidend ist Artikel 26 des Musterabkommens zur Doppelbesteuerung: Demzufolge müssen auch Staaten mit striktem Bankgeheimnis in begründeten Fällen Amtshilfe leisten.
Ein vergleichbares Abkommen hatte Liechtenstein Ende 2008 mit den USA abgeschlossen. Das geschah auf Betreiben des US-Fiskus, der den Liechtensteiner Banken mit erheblichen Sanktionen wie dem erschwerten Zugang zu den US-Finanzmärkten gedroht hatte. Auch hinter dem jetzigen Schritt steht nicht zuletzt politische Einflussnahme aus Deutschland: Seit der Affäre um den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel drängt Finanzminister Peer Steinbrück europäische Steueroasen zur Kooperation. Erst in der vergangenen Woche einigte sich die Koalitionsspitze auf einen Gesetzentwurf Steinbrücks. Es sieht erheblich Sanktionen gegen Steuerpflichtige vor, die wegen Konten im Ausland nicht mit den Behörden kooperieren.
Der größte Widerstand gegen die Steuergesetzgebung kommt aber in Liechtenstein mittlerweile von innen. Die Banken im Fürstentum leiden seit dem Skandal unter massiven Mittelabflüsse verunsicherter ausländischer Kunden - vor allem aus Deutschland. Gerade hat die VP-Bank, eine der Großen Drei, horrende Zahlen veröffentlicht. Demnach zogen die Klienten 1,3 Mrd. Franken ab. Mit den nun angebotenen bilateralen Abkommen hoffen Liechtensteiner Banken, zumindest einen Schutz für ihre Altkunden heraushandeln zu können. Auch die übrige Wirtschaft fürchtet Sanktionen und drängte die Regierung deshalb zu Kooperation.
FTD.de, 12.03.2009
© 2009 Financial Times Deutschland, © Illustration: AP
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