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Orden und Ehrungen

Die Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten gehört von je her zu den Aufgaben des Staatsoberhauptes. Wie in fast allen Staaten der Erde werden auch in der Bundesrepublik Deutschland Orden und Ehrenzeichen als äußere Zeichen einer besonderen öffentlichen Ehrung verliehen. Der Bundespräsident verleiht den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Silberne Lorbeerblatt und andere Ehrenzeichen.

Er hat außerdem die oberste Entscheidungsbefugnis über das Ordenswesen der Bundesrepublik Deutschland. So erteilt er zum Beispiel deutschen Staatsangehörigen die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen ausländischer Orden und Ehrenzeichen oder zur Führung ausländischer Ehrentitel.

Die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt unterstützt ihn dabei, indem sie ihn informiert und seine Entscheidungen in Zusammenarbeit mit den Staats- und Senatskanzleien der 16 Bundesländer vorbereitet und umsetzt.

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