Dienstag, 2. Juni 2009

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Die wachsende Bedeutung des Kommunalen

Das Kommunale? Es ist gerade auch im Zeichen der Globalisierung, der immer enger zusammenwachsenden Welt, das Entscheidende. Fellbachs Oberbürgermeister Christoph Palm hat dies einmal so ausgedrückt: "Was wird morgen von der Kommune erwartet? Noch mehr! In einer globalisierten Welt werden sich die Menschen auf der Suche nach Identifikation stärker mit ihrem nächsten Umfeld befassen. Die Bürgerinnen und Bürger werden zwar weniger Staat, aber mehr Stadt verlangen."
Doch ist es dies nicht allein, was für eine wachsende Bedeutung des Kommunalen spricht. Nicht zuletzt ist es auch die kommunale Ebene, wo Probleme der Daseinsfürsorge und der Zukunftsvorsorge konkret und fassbar werden, wo theoretische Entscheidungsprozesse in praktische Politik umgesetzt werden und dies über den Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben hinaus. Von den meisten Themen, mit denen sich Verwaltung und Gemeinderat befassen, sind die Bürgerinnen und Bürger direkt betroffen.

Die besondere Stellung der Kommunen
Die besondere Stellung der Gemeinden im dezentral organisierten politischen System der Bundesrepublik wird dadurch unterstrichen, dass Grundgesetz und Landesverfassung den Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zur Regelung überlassen. Wichtige Bereiche der Gemeindehoheit sind die Personal- und Organisationshoheit sowie die Planungs- und Abgabenhoheit.
Die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück. Errungenschaft neuerer zeit ist die demokratische Kommunalpolitik mit gleichen Teilhaberechten der Bürgerinnen und Bürger.

Die Macht des Bürgers in Baden-Württemberg
Handelnde Akteure in der Kommunalpolitik sind der Gemeinderat, das "Hauptorgan der Gemeinde" und der (Ober-)Bürgermeister. Beiden gemeinsam ist, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden und damit demokratisch legitimiert sind.
Die Macht des Bürgers kommt in der baden-württembergischen Gemeindeordnung u.a. Dadurch zum Ausdruck, dass er der Anordnung nach vor Gemeinderat und (Ober-)Bürgermeister steht. Und in der Tat hat der Gemeindebürger in kommunalpolitischen Angelegenheiten bedeutenden Einfluss. So ermöglicht ihm das Kommunalwahlverfahren mit den Möglichkeiten des Panaschierens und Kumulierens stärkeren Einfluss auf die Zusammensetzung des Gemeinderats zu nehmen, als in anderen Bundesländern. Zudem kennt die baden-württembergische Gemeindeordnung auch viele Elemente direkter Demokratie. So kann u.a. ein bestimmtes Quorum der Bürger eine Bürgerversammlung erzwingen oder es kann per "Bürgerantrag" die Beratung eines Verhandlungsgegenstandes im Gemeinderat erzwungen werden.

 

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