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FAQ

Freitag, 1. Juli 2005

In diesem Bereich finden sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ).

KOEFFIZIENTEN (Verbände, Vereine, Zugangslisten)

Berechnung
Die Verteilung der Startplätze für UEFA Champions League und - ab der Saison 2009/10 - für UEFA Europa League pro Nationalverband wird anhand der Leistungen in UEFA-Wettbewerben (z. B. UEFA Champions League und UEFA-Pokal/UEFA Europa League) der vergangenen fünf Spielzeiten ermittelt.

Diese Wertung (UEFA-Koeffizienten-Rangliste) wird jährlich erstellt und dabei wird jeweils die älteste Saison nicht mehr mitgerechnet. Die Wertung entsteht wie folgt: Jeder Nationalverband erhält pro Sieg eines seiner Klubs zwei Punkte (einen Punkt bei Qualifikationsspielen), einen Punkt für Unentschieden (einen halben Punkt bei Qualifikationsspielen) und keinen Punkt bei einer Niederlage.

Ergebnisse aus Qualifikationsrunden zählen nur zur Koeffizienten-Berechnung von Nationalverbänden.

Bis zur Saison 2003/04 verdienten Vereine, welche das Viertelfinale, Halbfinale oder Endspiel der UEFA Champions League bzw. des UEFA-Pokals erreichten, pro Runde einen Extrapunkt für ihren Nationalverband. Zusätzlich gab es drei Punkte für die Teilnahme an der UEFA Champions League.

Für das Erreichen des Achtel-, Viertel- und Halbfinales sowie des Endspiels der UEFA Champions League und für das Erreichen des Viertel- und Halbfinales sowie des Endspiels des UEFA-Pokals wird jeder Mannschaft ab der Spielzeit 2004/05 ein zusätzlicher Punkt pro entsprechender Runde gutgeschrieben. Für die Teilnahme an der UEFA Champions League gibt es außerdem drei Punkte.

Die im UEFA Intertoto Cup erzielten Resultate gelten nicht für die Berechnung der Koeffizienten-Rangliste für die Zuteilung der Startplätze in UEFA Champions League und UEFA-Pokal.

Die von den vertretenen Mannschaften jedes Verbandes pro Spielzeit erzielten Punkte werden zusammengezählt und durch die Anzahl der an den zwei UEFA-Klubwettbewerben teilnehmenden Vereine des gleichen Verbandes geteilt, um den Koeffizientenwert des betreffenden Landesverbandes zu ermitteln. Dabei sind die im UEFA Intertoto Cup erzielten Punkte ausgenommen. Der Koeffizient wird auf Tausendstel berechnet. Die Zahlen werden nicht aufgerundet.

Punkte werden nur für tatsächlich ausgetragene Spiele vergeben und zwar gemäß dem von der UEFA gewerteten Resultat. Elfmeterschießen zur Ermittlung der qualifizierten Mannschaft oder des Siegers haben keinen Einfluss auf das für die Wertung maßgebende Spielergebnis.  

Vereins-Koeffizienten
Der Vereins-Koeffizient, welcher zur Erstellung einer Setzrangliste dient, errechnet sich aus der Anzahl der Punkte, welche der entsprechende Verein in den vergangenen fünf Spielzeiten in den drei UEFA-Vereins-Wettbewerben erzielt hat, plus 33% des Koeffizientenwerts des Nationalverbandes. Ergebnisse aus Qualifikationsrunden zählen nur zur Koeffizienten-Berechnung von Nationalverbänden.

Zugangsliste
Anhand der Zugangsliste lässt sich erkennen, wie viele Vereine ein Land zu welcher Phase eines Vereinswettbewerbs stellen darf.

Klicken Sie hier für die Zugangsliste der UEFA Champions League 2008/09.
Klicken Sie hier für die Zugangsliste der UEFA Champions League 2009/10.
Klicken Sie hier für die Zugangsliste des UEFA-Pokals 2008/09.
Klicken Sie hier für die Zugangsliste der UEFA Europa League 2009/10.

KLUBLIZENZIERUNG

Die UEFA und ihre Mitgliedsverbände arbeiten eng zusammen, um mit dem Klublizenzierungsverfahren größere Stabilität im europäischen Fußball sicherzustellen. Um eine Lizenz zu erwerben, welche für die Teilnahme an europäischen Wettbewerben Pflichtvoraussetzung ist, müssen Vereine verschiedene administrative, finanzielle, sportliche und rechtliche Kriterien erfüllen. Außerdem muss eine adäquate Infrastruktur vorhanden sein.

Die Zielsetzungen des Verfahrens sind vielfältig:
- Förderung und Verbesserung der sportlichen Leistungen
- Förderung der Ausbildung und Betreuung junger Spieler
- Verbesserung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Klubs, Erhöhung der Transparenz und Glaubwürdigkeit, sowie angemessene Berücksichtigung des Gläubigerschutzes
- Anpassung der Sportinfrastruktur der Klubs, um den Zuschauern und Medien gut ausgebaute und ausgestattete sowie sichere Stadien zu bieten
- Verbesserung der Qualitätsstandards in der Administration des Vereinsfußball und Unterstützung für Nationalverbände, Ligen und Vereine, die mit dem Lizenzierungsverfahren arbeiten.
Werden die Kriterien des Verfahrens erfüllt, sollten Vereine weitestgehend von finanziellen Engpässen, welche zur Insolvenz führen könnten, verschont bleiben.

RESPEKT: FAIRPLAY-BEURTEILUNG

Definition
Das Fairplay-Verhalten ist wesentlich für die erfolgreiche Förderung und Entwicklung des Sports sowie die Teilnahme daran. Das Ziel der Tätigkeiten zugunsten des Fairplays ist den Sportsgeist, das faire Verhalten der Spieler, Mannschaftsoffiziellen und Anhänger zu fördern und dadurch die Freude aller Beteiligten am Spiel zu erhöhen.

Beurteilung
Mit dem Ziel, das Fairplay zu fördern, erstellt die UEFA in jeder Spielzeit eine Verbands-Fairplay-Rangliste, in der alle vom 1. Juni bis 31. Mai ausgetragenen Spiele in UEFA-Wettbewerben (National- und Vereinsmannschaften) berücksichtigt werden. Es werden allerdings nur diejenigen Verbände bewertet, deren Mannschaften mindestens die erforderliche Anzahl Spiele bestritten haben (die Mindestzahl entspricht dem Quotienten zwischen der Gesamtanzahl berücksichtigter Spiele und der Anzahl Verbände).

Zu diesem Zweck bewertet der eingeteilte UEFA-Delegierte jeweils das Fairplay-Verhalten. Als Belohnung für deren exemplarisches Fairplay-Verhalten erhalten höchstens drei Landesverbände, die einen vorher bestimmten Wert erreichen (durchschnittlich acht oder mehr Punkte), je einen zusätzlichen Startplatz im UEFA-Pokal der darauf folgenden Saison zugesprochen. Nur die jeweiligen Sieger des Fairplay-Wettbewerbes der obersten nationalen Spielklasse können Anspruch auf einen zusätzlichen Startplatz erheben. Ist der Sieger des Fairplay-Wettbewerbes bereits für einen UEFA-Vereinswettbewerb qualifiziert, steht der UEFA-Pokal-Fairplay-Platz der bestplatzierten, nicht für einen UEFA-Wettbewerb qualifizierten Mannschaft jener Liga zu.

Der Delegierte soll nach dem Spiel, für das er eingeteilt wurde, ein Bewertungsformular betreffend des Fairplays ausfüllen. Die Bewertung wird nach Rücksprache mit dem Schiedsrichter und dem Schiedsrichterbeobachter (falls vorhanden) vorgenommen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Schiedsrichter den Meinungsaustausch mit dem Delegierten zur Fairplay-Bewertung.

Bewertungsmethoden
Das Bewertungsformular stuft das Fairplay-Verhaltens der Mannschaften in mehrere Kriterien ein:
Rote und Gelbe Karten (Abzüge von maximal zehn Punkten):
- Gelbe Karte, einen Punkt
- Rote Karte, drei Punkte
Positives Spiel (Maximal zehn Punkte)
Positive Aspekte:
- eher offensive als defensive Taktik
- Beschleunigung des Spiels
- Versuche, Zeit zu gewinnen. z. B. den Ball schnell wieder ins Spiel bringen, selbst wenn man in Führung liegt
- anhaltendes Bemühen, ein Tor zu erzielen, selbst wenn das gewünschte Resultat schon erreicht ist
Negative Aspekte
- Drosseln des Spieltempos
- Spielverzögerung, Zeitverschwenden
- taktische Fouls
- Simulieren usw.
Respekt vor dem Gegner (Maximal fünf Punkte)
- Hilfestellung für einen verletzten Gegenspieler
Respekt vor dem Schiedsrichter (Maximal fünf Punkte)
- positives Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter
- protestloses Akzeptieren von kniffligen Entscheidungen
Verhalten der Team-Betreuer (maximal fünf Punkte)
- Beruhigung von aufgebrachten Spielern oder Fans
- Schiedsrichter-Entscheidungen akzeptieren
Verhalten der Zuschauer (Maximal fünf Punkte)
- Unterstützung für die Mannschaft durch Singen usw (im Rahmen des Fairplays)
- Respekt vor dem Gegner, dem Schiedsrichter und den gegnerischen Fans
Gesamtbewertung
Die Gesamtbewertung einer Mannschaft erhält man, indem man die Punkte für die einzelnen Kriterien zusammenzählt, durch die Maximalpunktzahl dividiert und mit zehn multipliziert.
- Die Maximalpunktzahl pro Spiel beläuft sich im Allgemeinen auf 40. Wenn jedoch die Anzahl Fans einer Mannschaft unwesentlich ist und daher das Kriterium "Verhalten der Zuschauer" nicht benotet wird, ist die erreichbare Maximalpunktzahl 35.
- Die Gesamtbewertung wird auf Tausendstel berechnet. Die Zahlen werden nicht aufgerundet.

MITGLIEDSCHAFT VON ISRAEL

Entsprechend der UEFA-Statuten kann in Ausnahmesituationen ein nationaler Fußballverband, der in einem anderen Kontinent beheimatet, trotzdem die UEFA-Mitgliedschaft erlangen. Voraussetzung dafür allerdings ist, dass der Nationalverband nicht der Konföderation seines Kontinents angehört und dass der Weltfußballverband FIFA die Mitgliedschaft in der UEFA bewilligt. Aufgrund der politischen Situation im Jahre 1990 stellte Israel bei der UEFA ein Aufnahmegesuch. Um den Fußball weiterzuentwickeln und um so vielen Leuten wie möglich die Chance zu geben, das Spiel zu genießen, entschied sich das UEFA-Exekutivkomitee dazu, dem Antrag stattzugeben.

Dies wurde in drei Schritten vollzogen:
- 19. September 1991 in Montreux/Schweiz: Teilnahmeberechtigung von israelischen Mannschaften an europäischen Vereinswettbewerben.
- 19. September 1993 in Zypern: Das UEFA-Exekutivkomitee genehmigt die provisorische Aufnahme des israelischen Fußballverbands (IFA).
28. April 1994 in Wien/Österreich: Der UEFA-Kongress bewilligt die endgültige Aufnahme des IFA in die UEFA.

POKALE UND MEDAILLEN

Vereine, welche einen Wettbewerb gewinnen, dürfen den Pokal ein Jahr lang behalten. Eine maßstabsgetreue Nachbildung der Trophäe wird den Siegern überreicht, das Original bleibt bei der UEFA. Vereine, welche die Trophäe dreimal hintereinander oder insgesamt fünfmal gewinnen, bekommen eine spezielle Anerkennung.

Insgesamt erhalten siegreiche Vereine 30 Goldmedaillen, außerdem bekommen die unterlegenen Finalisten 30 Silbermedaillen. Zusätzliche Medaillen dürfen nicht produziert werden.

TICKETS

Mit Ausnahme der Spiele bei UEFA-Europameisterschaften verkauft die UEFA lediglich Karten für Endspiele der Vereinswettbewerbe. Diese Tickets werden etwa drei Monate vor der entsprechenden Partie über die Internetseite der UEFA vertrieben. 

Tickets für andere Spiele sollten über die Heimmannschaft erworben werden. Dies gilt für Fans der Gastgeber und neutrale Zuschauer, Anhänger der Gäste-Mannschaft sollten sich an ihren Verein wenden.

Alle Vereine in UEFA-Vereinswettbewerben müssen mindestens fünf Prozent ihrer verfügbaren Plätze für Gäste-Fans bereitstellen. Diese müssen sich in einer abgegrenzten, sicheren Zone befinden.

Karten für Gäste-Fans dürfen nicht teurer sein, als Tickets für Anhänger der Heimmannschaft in einem vergleichbaren Bereich des Stadions.

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