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ots.Audio: HIER GEHT´S UM DIE WURST - Wo das Grillen an Grenzen stößt

    Köln (ots) -

    Jedes Jahr tun es die Deutschen etwa 100 Millionen Mal. Ob im Garten, auf dem Balkon, am See oder im Park; zu Beginn der Grillsaison lockt es sämtliche Hobby-Brutzler zurück an ihre Feuerstellen, wo sich die kulinarische Leidenschaft für Würstchen und Koteletts wieder neu entfacht. Obwohl echte Wettkämpfe beim Freizeitgrillen eher die Ausnahme sind, sollte jeder bedenken, dass es auch bei diesem Volkssport einige Regeln gibt, an die man sich besser halten sollte.

    O-Ton Passant: "Also wir waren letztens im Park und wollten da grillen mit unserem Fertiggrill und sind dann angesprochen worden von Leuten und die haben uns gesagt, das ist verboten, aber wir haben's dann trotzdem gemacht, weil...ja wir machen uns da nicht so wirklich Gedanken drum." (11 sec)

    Grundsätzlich entscheidet die jeweilige Stadt oder Gemeinde, ob das Grillen an sich in einer öffentlichen Grünanlage gestattet ist. So genannte Einweg- oder Wegwerfgrills sind tatsächlich in den Parkanlagen mancher Städte verboten, da sie die Grasfläche schädigen. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld. Ob sie im heimischen Garten verwendet werden, bleibt jedem selbst überlassen. Wer jedoch denkt, er habe daheim jegliche Freiheit, liegt leider falsch. Harald Becker, Rechtsexperte der Gothaer, erklärt was es auch hier zu beachten gilt:

    O-Ton Harald Becker: "Grundsätzlich ist zu sagen, dass es generell keine stärkere Position gibt. Also weder der "Grillende" noch der sich gestört fühlende Nachbar hat hier ein stärkeres Recht. Zu beachten sind hier insbesondere die Regelungen des Mietrechtes und dort insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme." ( 13 sec)

    Kommt es also zu einem Rechtsstreit, wird individuell von Fall zu Fall entschieden, wie oft der Grill befeuert werden darf. Es sei denn, der Vermieter hat im Voraus festgelegt, was erlaubt ist und was nicht. Becker noch mal:

    O-Ton Harald Becker: "In jedem Fall untersagt ist das Grillen allerdings dann, wenn es explizit im Mietvertrag über den Vermieter untersagt oder aber der Vermieter es in der Hausordnung untersagt hat und der Mieter diese Hausordnung über den Mietvertrag anerkannt hat." ( 12 sec)

    Um tatsächliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, hilft es allerdings oft, sich im Vorfeld mit seinen Nachbarn abzusprechen oder sie sogar auf ein heißes Würstchen einzuladen. So lässt sich meist verhindern, dass aus den ersten Grillfeuern des Jahres ein lodernder Nachbarschaftsstreit entflammt.

ACHTUNG REDAKTIONEN:    Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:
Gothaer
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