branche Energie
Ab dem 1. Juli 2009 benötigen alle Nichtwohngebäude - das sind z. B. Warenhäuser, Supermärkte, Hotels sowie Büro- und Verwaltungsgebäude - einen Energieausweis, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens auf Nachfrage dem potenziellen Interessenten vorlegen. In öffentlichen Nichtwohngebäuden wie Rathäusern, Schulen oder Krankenhäusern mit über 1.000 m² Nutzfläche und ...