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Notruf für Gehörlose 

 
 

Gehörlose können in ganz Baden-Württemberg schnelle Hilfe auch mittels FAX anfordern.

Über die landeseinheitliche 110 erreicht das Notruf-FAX  die jeweils zuständige
Dienststelle.

Der hier bereitgestellte Vordruck Notruf-Fax soll Ihnen helfen, die erforderlichen Informationen übermitteln zu können: