Gehörlose können in ganz Baden-Württemberg schnelle Hilfe auch mittels FAX anfordern.
Über die landeseinheitliche 110 erreicht das Notruf-FAX die jeweils zuständige
Dienststelle.
Der hier bereitgestellte Vordruck Notruf-Fax soll Ihnen helfen, die erforderlichen Informationen übermitteln zu können:
Vordruck Notruf-Fax