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 Die Polizei in Baden-Württemberg 

 
Übersichtsseite über die Polizei Baden-Württemberg

 

 Fusstreife   Die Polizei Baden-Württemberg ist mit ihren etwa 24.200 Vollzugsbeamtinnen und -beamten und ungefähr 5.000 weiteren Mitarbeitern für die Sicherheit von mehr als 10 Millionen Menschen zuständig. Ihre Dienstbezirke decken sich räumlich weitgehend mit den Stadt- und Landkreisen. Neben der Landespolizei gibt es als überörtliche Einrichtungen das Landeskriminalamt, die Bereitschaftspolizei, die Akademie der Polizei und die Fachhochschule Villingen-Schwenningen. Unter der Notrufnummer 110, die von jeder Telefonzelle aus auch ohne Bargeld oder Telefonkarte direkt angewählt werden kann, ist die Polizei rund um die Uhr erreichbar.
Im Dienst der Sicherheit sind die Beamtinnen und Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei zu Wasser, zu Lande und in der Luft unterwegs. In aller Regel trägt die Schutzpolizei Uniform und die Kriminalpolizei Zivilbekleidung.    

Marke der Kriminalpolizei

 

Einsatzzug der Bereitschaftspolizei BW

  Die Aufgaben der Polizei sind sovielseitig wie das Leben:
Abwehr von Gefahren jedweder Art, Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Verkehrsicherheitsarbeit und Kriminalprävention sowie Sicherheitsaufgaben bei Versammlungen und Veranstaltungen sind nur einige Stichworte
Bei besonderen Einsatzlagen kommen Spezialisten der Einsatzhundertschaften oder des Spezialeinsatzkommandos zum Einsatz sowie Polizeihunde und -pferde.    Spezialeinsatzkommando der Polizei BW im Einsatz
     
 

reitende Polizisten im Einsatz

    

Collage der Polizei Baden-Württemberg

Collage der Polizei Baden-Württemberg

     

Weitere Infos rund um die Polizei Baden-Württemberg finden Sie in unserer Broschüre

Menschen für Menschen“ .

Alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind für ihre Aufgaben in Theorie und Praxis hervorragend ausbildet. Es gibt insgesamt drei Laufbahnen (mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst).  

Für die Polizei Baden-Württemberg steht der Mensch im Mittelpunkt. Bürgernähe ist für sie ebenso gelebte Wirklichkeit wie die Beachtung von Recht und Gesetz bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben. Sie ist aktives Glied der Gesellschaft und gestaltet im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Zukunft mit und ist sich bewusst, dass die gemeinsame Arbeit mit anderen zum Erfolg führt. Das zeigt sich auch in der hervorragenden Zusammenarbeit mit den anderen Landes- und Bundesbehörden, den Polizeien der angrenzenden Bundesländer und in der internationalen Zusammenarbeit, nicht nur mit den Nachbarstaaten (Österreich, Schweiz, Frankreich), sowie der Bundespolizei.