Energie
Eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene sowie langfristig sichere Energieversorgung ist für jede Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung.
Zur Erreichung dieser Ziele ist das BAFA mit der Durchführung verschiedener Aufgaben beauftragt:
Erneuerbare Energien
Ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des BAFA liegt in der Durchführung des Programms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung erneuerbarer Energien.
Besondere Ausgleichsregelung §§ 40 ff. EEG
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25.01.2008 ist seit dem 01.01.2009 in Kraft. Das BAFA ist die Bewilligungsbehörde für Anträge im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG.
Kraft-Wärme-Kopplung
Das BAFA ist seit dem 01.04.2002 zuständig für die Zulassung von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Daneben obliegt dem BAFA auch die Auswertung der mit der Erzeugung des KWK-Stroms in Zusammenhang stehenden Daten.
Mineralöl
Das BAFA erstellt verschiedene Statistiken über die deutsche Mineralölbranche und ist in der Mineralölkrisenvorsorge tätig.
Rohöl
Steinkohle
Das BAFA gewährt dem deutschen Steinkohlebergbau Beihilfen. Zu den weiteren Fördermaßnahmen für den Bergbau zählt die Gewährung von Anpassungsgeld.
Energiesparberatung
Programm „Energiesparberatung vor Ort“
Im Rahmen des Programms „Energiesparberatung vor Ort“ bezuschusst das BAFA die Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern durch Ingenieure.
Projektförderung dena und vzbv
Zur Förderung der unabhängigen Beratung privater Verbraucher über Möglichkeiten der Energieeinsparung unterstützt das BAFA Projekte der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) durch Zuschüsse des Bundes.
Erdgas
Das BAFA erstellt und veröffentlicht verschiedene Statistiken zum deutschen Erdgasmarkt.
Bei der Einfuhr von Erdgas bedarf die Vereinbarung einer Lieferfrist von über 24 Monaten gemäß § 22 Außenwirtschaftsverordnung einer Genehmigung durch das BAFA. Nicht genehmigungspflichtig sind Erdgaseinfuhren aus EU-Mitgliedstaaten sowie den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Altöl
In einem Programm bis Ende 2007 fördert das BAFA die Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl.