AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Berliner Verlag GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178 Berlin, nachfolgend "Berliner Verlag" genannt, für den Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken. Download AGB (pdf, 72 KB)

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese AGB gelten für den Erwerb von urheberrechtlich und sonst geschützten Werken von Dritten, insbesondere für den Erwerb von Texten, Grafiken und Bildern von freien Autoren und Fotografen. Im Folgenden ist zur besseren Verständlichkeit dieser AGB nur noch von "Autoren" und "Texten" die Rede; "Autor" ist dabei jede natürliche oder juristische Person, von der urheberrechtlich oder sonst geschützte Werke gegen Zahlung eines Honorars erworben werden; "Texte" sind alle erdenklichen urheberrechtlich oder sonst geschützten Werke, also z. B. auch Grafiken oder Fotos.

2. Rechteeinräumung

Soweit der Autor für die Lieferung eines Textes ein Honorar erhält, überträgt der Autor dem BERLINER VERLAG die Nutzungsrechte an den Urheberrechten und verwandten Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) Rechte. Mit der Zahlung des vereinbarten Zeilen-, Tagessatz-, Pauschal- oder sonstigen Honorars sind insbesondere alle nachfolgend aufgeführten Rechte abgegolten.

Erstveröffentlichungsrecht:

Der Autor versichert, dass er über die Rechte, die er dem BERLINER VERLAG einräumt, zum Zeitpunkt der Lieferung des Textes nicht bereits anderweitig - zu eigenem oder fremdem Nutzen - verfügt hat. Der Autor darf den gelieferten Text nach unten beschriebenen Bedingungen selbst weiterverwerten, jedoch erst nach einer entsprechenden Erstveröffentlichung des Textes in den Publikationen des BERLINER VERLAGS oder nach Ablauf von 6 Wochen nach Lieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.

Umfang der Nutzungs- und Verwertungsrechte, Vergütung:

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Übertragung der nachfolgend genannten Rechte (Multimediarecht, Archivierungsrecht, Datenbankrecht, Verarbeitungsrecht, Verleih- und Vermietrecht, Werberecht) räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Der BERLINER VERLAG ist berechtigt, diese ihm eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen und diesen Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Der Autor ist seinerseits ebenso berechtigt, unter Beachtung der Erstveröffentlichungsrechte des BERLINER VERLAGS Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Dies bedeutet, dass sowohl der BERLINER VERLAG als auch der Autor das Recht haben, die Rechte selbst zu nutzen und/oder die Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen. Die aus der jeweiligen Vermarktung und Verwertung der Rechte erzielten Erlöse stehen allein demjenigen zu, der sie erzielt. Gegenseitige Auskunftsansprüche über die vorgenommenen Verwertungen bestehen nicht.

Multimediarecht:

  • Der BERLINER VERLAG und seine Lizenznehmer haben das Abruf- und Onlinerecht, also das Recht, die Texte oder Teile der Texte Dritten auf Fernseher, PC, PDA (z. B. Palm) oder sonstigen Geräten zur Verfügung zu stellen bzw. zu empfangen oder wiedergeben zu können. Dies kann über analoge, digitale oder anderweitige Speicher- bzw. Datenübertragungstechnik mit oder ohne Zwischenspeicher, drahtlos (z. B. per Funk oder Satellit) oder mittels Kabel oder sonstigen Datenträgern durch individuellen und/oder gesammelten Abruf (insbesondere Onlinedienste, Internet, Intranet, Extranet, Abo-Dienste, Push-Dienste, Pull-Dienste, Internet-TV, Wap-Handy, UMTS, SMS, Print on Demand etc.) geschehen.
  • Der BERLINER VERLAG und seine Lizenznehmer haben das Recht zur Speicherung, Herstellung, Nutzung, Verbreitung und/oder Wiedergabe der Texte auf Datenträgern wie Kassetten, DAT, CD-ROM, CD-i, MiniDisc, anderen CD-Derivaten, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeichern.
  • Weiterhin haben der BERLINER VERLAG und seine Lizenznehmer das Recht zur Nutzung, Verbreitung und Verwertung der Texte in Printmedien und Druckwerken aller Art, insbesondere in Zeitungen und Büchern, das Recht zur audiovisuellen Aufnahme und Wiedergabe, zur Sendung der Texte in allen Arten von Hörfunk und Fernsehen, zur Speicherung und Wiedergabe der Texte auf Bildplatte, zur Einspeicherung/Wiedergabe in bzw. aus Btx und zur Nutzung in Videotext.

Archivierungsrecht:

Der BERLINER VERLAG und seine Lizenznehmer dürfen den Text in digitaler und/oder nicht digitaler Form archivieren und internen wie externen Nutzern zum Recherchieren zur Verfügung stellen. Auch dürfen die Texte zur Erstellung von aktuellen elektronischen Pressespiegeln verwandt werden.

Datenbankrecht:

Der BERLINER VERLAG und seine Lizenznehmer haben das Recht zur Digitalisierung, Eingabe und Speicherung auf derzeit bekannten und zu entwickelnden eigenen oder fremden elektronischen Datenbanken, offenen oder geschlossenen Datennetzen und Telefondiensten, insbesondere im Rahmen von Telefonmehrwert-, Teletext- oder Faxabrufdiensten, Onlinediensten zum Zwecke der akustischen oder audiovisuellen Wahrnehmung, Weiterübertragung, Vervielfältigung und Bearbeitung durch unbeschränkte oder beschränkte Nutzerkreise. Die Nutzung kann durch individuellen Abruf, per Daten-, Telefonleitung oder drahtlos erfolgen.

Sonstige Vermiet- und Verleihrechte:

Der BERLINER VERLAG und seine Lizenznehmer haben das Recht zur Vermietung und zur Verleihung der Texte (z. B. Lesezirkel, sonstige Vertriebskanäle).

Verarbeitungsrecht:

Der BERLINER VERLAG und seine Lizenznehmer haben das Recht zur Übersetzung der Texte in andere Sprachen sowie das Recht zur sinnwahrenden Bearbeitung, insbesondere zur Kürzung, Zusammenfassung und Redigatur.

Werberecht:

Der BERLINER VERLAG und seine Lizenznehmer haben das Recht, die Texte zu Werbezwecken, zur Öffentlichkeitsarbeit - und für E-Commerce-Anwendungen und -Projekte zu nutzen.