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Datum:   08.03.2004
Ressort:   Politik
Autor:   Regine Zylka
Seite:   05

Wachstum durch Reduktion


ARBEITSMARKT - Die überraschend radikalen CDU/CSU-Vorschläge gefallen den Arbeitgebern, den eigenen Spitzenpolitikern aber deutlich weniger.

BERLIN, 7. März. Schon bevor die Spitzen von CDU und CSU am Sonntagabend ihre Beratungen über ein gemeinsames "Wachstumsprogramm" für Deutschland begonnen hatten, hagelte es massive Kritik. Vor allem die überraschend radikalen Vorschläge für eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes provozierten Widerstand - sowohl von Seiten der Regierungskoalition als auch innerhalb der Union. Namhafte CDU-Politiker wie Saarlands Ministerpräsident Peter Müller forderten vor der Sitzung, den Entwurf massiv zu überarbeiten. Am Abend zeichnete sich ab, dass die Pläne zumindest in ihrer ursprünglichen Fassung nicht beschlossen werden würden.

Nach dem Papier der Unionsführung - es wurde von den Generalsekretären Laurenz Meyer (CDU) und Markus Söder (CSU) erarbeitet - sollte die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ebenso abgeschafft werden wie der Kündigungsschutz in den ersten vier Jahren eines Arbeitsverhältnisses. Dies würde weit über das hinausgehen, was die Opposition bereits im letzten Jahr durchsetzen wollte. Die Aufweichung der Tarifautonomie war im Vermittlungsverfahren über die Arbeitsmarktreformen von Rot-Grün jedoch gescheitert.

Unbezahlte Überstunden Nach den strittigen Plänen der Unionsspitze sollten Arbeitgeber nunmehr das Recht erhalten, ihren Beschäftigten unbezahlte Mehrarbeit aufzuerlegen, wenn dadurch Arbeitsplätze gesichert werden. Ein ähnlicher Vorstoß der Metall-Arbeitgeber war in den Tarifverhandlungen der Branche am Widerstand der Arbeitnehmervertreter gescheitert. Da die Unionsspitze den Tarifabschluss der Metallindustrie jedoch für das "falsche Signal" hält, wie es in dem Entwurf heißt, will sie nun gesetzlich nacharbeiten und verknüpft dies mit Kritik an den Tarifpartnern: "So werden Arbeitgeber und Gewerkschaftern ihrer Verantwortung nicht gerecht", formulierten es die Spitzen von CDU und CSU.

Die Union plant zudem, die von Rot-Grün zu Gunsten von Arbeitnehmern durchgesetzen Änderungen am Betriebsverfassungsgesetz wieder rückgängig zu machen. Zudem soll das Arbeitslosengeld im ersten Monat der Erwerbslosigkeit generell um ein Viertel gekürzt werden. Darüber hinaus sollen Arbeitslose über 50 Jahre nicht mehr in den Genuss des gesetzlichen Kündigungsschutzes kommen, wenn sie wieder eingestellt werden. Unternehmen sollen das Recht erhalten, Langzeitarbeitslose im ersten Beschäftigungsjahr unter Tarif zu bezahlen. Den Anspruch auf Teilzeitarbeit wollen CDU und CSU nur noch bei Kindererziehung oder bei Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger gewähren. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von jetzt 6,5 auf fünf Prozent sinken. Dazu soll die Bundesagentur für Arbeit sich auf Aufgaben konzentrieren, die der Integration von Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt dienen. In der Union gibt es schon länger die Forderung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen drastisch zu reduzieren. Auch das Ladenschlussgesetz soll fast komplett fallen.

Auf breite Kritik stieß auch der Steuerkompromiss zwischen CDU und CSU, den die Unionsspitze am Sonntagabend beschließen wollte. SPD und Grüne lehnten die Pläne als unfinanzierbar und unsozial ab. Die FDP hat ebenfalls Bedenken und forderte die Unionsparteien auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Wirtschaftsflügel der Union zeigte sich ebenfalls unzufrieden. Das Steuerkonzept bringe nicht den psychologischen Schub, der für einen Aufschwung so wichtig sei, sagte der Chef des CDU-Wirtschaftsrates, Kurt Lauk. Durch die Aufteilung in zwei Reformstufen werde "der große Wurf in zwei kleine zerlegt".

Entlastung in zwei Schritten // Das Steuerkonzept von CDU und CSU sieht eine Reform der Einkommenssteuer in zwei Schritten vor. Im ersten Schritt soll am derzeitigen linear-progressiven Tarif zwar noch festgehalten, der Eingangssteuersatz aber bereits auf zwölf und der Spitzensteuer- satz auf 36 Prozent gesenkt werden.

Der zweite Schritt sieht die Einführung eines Stufentarifs mit Ecksteuersätzen von zwölf und 36 Prozent vor, der die Bürger weiter entlasten soll.

Die Pendlerpauschale wird auf 840 Euro festgeschrieben. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer an 220 Tagen 15 Kilometer zur Arbeitsstätte fährt.

Pro Person in seinem Haushalt kann ein Steuerpflichtiger darüber hinaus einen Freibetrag von 8 000 Euro an-melden. Die Steuerfreiheit von Sonn- und Feiertagszuschlägen soll 2010 abgeschafft werden. Die Eigenheimpauschale bleibt bestehen.

Foto: Die Union will Rechte von Arbeitnehmern drastisch beschneiden.

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