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Mineralölraffinerie
Zoll online > Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern sind die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung. Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelten Verbrauchsteuern ein und verwaltet das Branntweinmonopol. Mit einem Anteil von über 13 Prozent am Gesamtsteueraufkommen stellen sie einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar.

Ölförderanlage

Begriff

Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Verwaltungsökonomie werden die Verbrauchsteuern aber beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Diesen wird dabei grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer über den Kaufpreis auf den Verbraucher abzuwälzen. Die Verbrauchsteuern zählen daher zur Gruppe der indirekten Steuern.
Mit einem Aufkommen von rund 63,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 sind die Verbrauchsteuern die wichtigsten Einnahmen, die der Zoll heute erhebt. Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelte und allein dem Bund zustehenden Verbrauchsteuern, aber auch die den Ländern zustehende Biersteuer ein. Außerdem verwaltet er gemeinsam mit der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein das deutsche Branntweinmonopol.

Bestehende Verbrauchsteuern

Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören gegenwärtig:

Bedeutung

Die Verbrauchsteuern stellen einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar. Ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen beträgt über 13 Prozent.
Die besondere Erhebungstechnik und die geringe Zahl der Steuerschuldner führt unter Kostengesichtspunkten zu einem verhältnismäßig geringen Verwaltungsaufwand.

 

Steueraufkommen (in Mrd. Euro)
  2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Energiesteuer (ehem. Mineralölsteuer) 40,7 42,2 43,2 41,8 40,1 39,9 39,0 39,2
Tabaksteuer 12,1 13,8 14,1 13,6 14,3 14,4 14,3 13,6
Stromsteuer * 4,3 5,1 6,5 6,6 6,5 6,3 6,4 6,3
Branntweinsteuer 2,1 2,2 2,2 2,2 2,1 2,2 2,0 2,1
Biersteuer 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8
Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer 0,5 0,4 0,4 0,5 0,4 0,4 0,4 0,5
Kaffeesteuer 1,0 1,1 1,0 1,0 1,0 1,0 1,1 1,0
Alkopopsteuer ** - - - - 0,01 0,01 0,01 0,01
Insgesamt 61,5 65,6 68,2 66,5 65,2 65,0 64,0 63,5

*   Neu eingeführt am 01.04.1999
** Neu eingeführt am 02.08.2004




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