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EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS)

Allgemeines

Vorteile von EMCS

Zeitplan in Deutschland

Allgemeines

Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren. EMCS wird das derzeitige ausschließlich papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen mehreren Mitgliedstaaten mit BVD (Begleitendes Verwaltungsdokument) bis zum 1. Januar 2011 durch ein elektronisches Verfahren mit eVD (elektronisches Verwaltungsdokument) ersetzen.

EMCS bedeutet eine Vereinfachung der Verfahren und eine papierarme Verwaltung durch einen effizienten Einsatz moderner Informationstechnik. Die Einführung von EMCS wurde im Jahr 2003 mit Entscheidung 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beschlossen.

Realisiert wird das EMCS im Rahmen eines EU-Projektes, bei dem alle Mitgliedstaaten eigene IT-Anwendungen entwickeln und über eine Schnittstelle bei der Europäischen Kommission verfahrensbezogene Vorgangsdaten austauschen.

Grafik zum Ablauf des Verfahrens

Vorteile von EMCS

Die Neufassung der zurzeit noch geltenden Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 92/12/EWG) wird die Verwendung des IT-Verfahrens EMCS für Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung zwischen mehreren Mitgliedstaaten zwingend vorschreiben. Betroffen sind alle harmonisierten Verbrauchsteuern. Ausnahmeregelungen werden für kleine Weinerzeuger geschaffen.

Beförderungen von Alkopops und Kaffee unter Steueraussetzung werden dagegen zunächst nicht in EMCS abgebildet.

Ein Papierausdruck des eVD ist auch bei Steueraussetzungsverfahren, die in EMCS eröffnet werden, während der gesamten Beförderung mitzuführen. Nach einer Übergangszeit wird von der EU-Kommission geprüft werden, ob auf das Mitführen dieses Papierausdrucks verzichtet werden kann.

Zeitplan in Deutschland

Für Waren, die den harmonisierten Verbrauchsteuern unterliegen, gilt:

Nach den Vorgaben der Neufassung der Verbrauchsteuersystemrichtlinie wird Deutschland seinen EMCS-Betrieb mit der Bestimmungsstellenfunktionalität zum 1. April 2010 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt muss ein EMCS-Verfahren, das in einem anderen Mitgliedstaat (elektronisch) eröffnet wurde, von einem deutschen Empfänger auch elektronisch in EMCS beendet werden.

Ab dem 1. April 2010 können Unternehmen in Deutschland auf freiwilliger Basis sowohl Beförderungsverfahren unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerdeutsch elektronisch in EMCS eröffnen.

Achtung: Beförderungsverfahren nach Dänemark und Polen können zunächst nicht elektronisch in EMCS eröffnet werden. Solche Beförderungen müssen vorerst papiergestützt abgewickelt werden!

Ab dem 1. Januar 2011 müssen alle Beförderungen unter Steueraussetzung, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen elektronisch in EMCS eröffnet und auch in EMCS beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung zwischen zwei Mitgliedstaaten mit dem heutigen BVD in Papierform sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Für den entsprechenden Nachrichtenaustausch zwischen den Unternehmen und der Verwaltung sind eine UN-EDIFACT-Schnittstelle (United Nations Electronic Data Interchange For Administration, Commerce and Transport) sowie eine Internetanwendung geplant.



Weitere Informationen




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