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Zoll online > Zoll im Einsatz > Finanzkontrolle Schwarzarbeit > Entsendung von Arbeitnehmern

Entsendung von Arbeitnehmern

Immer mehr ausländische Unternehmen drängen mit Dumpingangeboten auf den deutschen Arbeitsmarkt.

Am 24. April 2009 trat das Gesetz zur Regelung zwingender Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) in Kraft, das das AEntG vom 26. Februar 1996 ersetzt. Mit dem AEntG hat Deutschland die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie) in nationales Recht umgesetzt.

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Das Gesetz verpflichtet sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, Arbeitgeber mit Sitz im Ausland (einschließlich der Werkvertragsunternehmer, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen tätig werden) als auch Verleiher und Entleiher zur Einhaltung gesetzlicher Arbeitsbedingungen. In bestimmten Branchen müssen Arbeitgeber und Verleiher tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen gewähren. Daneben treffen die Arbeitgeber, Verleiher und Entleiher weitere unterschiedliche Pflichten.





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