Vereinfachte Verfahren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 werden Bewilligungen, die keine elektronische
Übermittlung von Zollanmeldungen und sonstigen Nachrichten vorsehen, widerrufen.
Darüber hinaus werden alle Bewilligungen, die vor dem 1. Januar 2009 erteilt wurden, bis zum
1. Januar 2012 hinsichtlich der neu gefassten Bewilligungsvoraussetzungen überprüft.
Weitere Informationen können den Standardschreiben zur Information der Bewilligungsinaber eines S1/S2-, A1/A2-,
G1/G2-Verfahrens entnommen werden.