Direkt zu den einzelnen Bereichen der Website Direkt zur linken Navigation Direkt zur rechten Navigation Direkt zum Inhaltsbereich

Linke Navigation
Logo der Bundeszollverwaltung
Ende der linken Navigation
RechteNavigation
Ende der rechten Navigation
Inhaltsbereich
Der Zoll informiert
Zoll online > Auskunftsstellen der Zollverwaltung

Auskunftsstellen der Zollverwaltung

Zentrale Auskunft

Neben den Antworten auf häufige Fragen zum Reise-, Waren- und Postverkehr oder zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit im FAQ-Bereich von www.zoll.de können Sie auch Auskunft von Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt bzw. Zollamt oder dem Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) erhalten.

Die örtlich zuständigen Hauptzollämter und Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden oder eingeleiteten Verfahren. Hierbei kann es sich z.B. um Fragen zu einer konkreten Zollabfertigung oder einem laufendem Antragsverfahren handeln.
Ebenso beantworten die Dienststellen vor Ort Anfragen von

Die entsprechenden Kontaktdaten des Zolls finden Sie im Dienststellenverzeichnis der Zollverwaltung.

Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu den verschiedensten Bereichen des Zollrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet das IWM Zoll. Die Zöllnerinnen und Zöllner des IWM Zoll können rechtliche Zusammenhänge kompetent erläutern oder Kontakte zu Spezialisten herstellen.
Weiterhin erhalten Sie dort auch Auskünfte zu Zollnummern.

Die folgenden Tätigkeiten kann die Zollverwaltung nicht wahrnehmen:

Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen. Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen Zollverwaltung leider nicht vor.

Bei technischen Problemen zum IT-Verfahren ATLAS wenden Sie sich bitte an den Service-Desk. Auskünfte zur Abzugs- und Kapitalertragsteuer-Entlastung, EU-Zins-Richtlinie, Identifikationsnummer und zur Vergütung der Umsatzsteuer erteilt das Steuerliche Informationscenter (SIC).




Weitere Informationen




Ende des Inhaltsbereichs