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GTZ - Aktuell > Berlin: internationales Kolloquium der Gerichtshöfe für Menschenrechte

Erstes internationales Netzwerktreffen der drei Gerichtshöfe für Menschenrechte

Im Januar 2007 nahm der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte in Arusha, Tansania seine Arbeit auf. Damit ist Afrika nach Europa und Amerika der dritte Kontinent, in dem eine überstaatliche gerichtliche Instanz die Menschenrechte stärken soll.

Im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums unterstützt die GTZ den Gerichtshof dabei, die organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen für seine Funktionsfähigkeit zu schaffen.

Der Erfahrungsaustausch mit den bereits bestehenden überstaatlichen Gerichtshöfen für Menschenrechte spielt dafür eine wichtige Rolle. Auf Einladung der GTZ treffen sich deshalb hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der drei Instanzen vom 3. bis zum 7. August 2009 zum Kolloquium und Netzwerktreffen in Berlin.

Ein Schwerpunkt des Treffens  ist der Austausch mit deutschen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft. Diese kommen am Freitag, den 7. August im GTZ-Haus Berlin mit den Richterinnen und Richtern  zusammen, um unter anderem folgende Fragen zu diskutieren: Wer ist beschwerdeberechtigt oder kann ein Rechtsgutachten beantragen? Unter welchen Voraussetzungen können Nichtregierungsorganisationen Klagen einreichen? Und wie kann der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof stärker in der afrikanischen Zivilgesellschaft bekannt gemacht werden?

Alle drei Gerichtshöfe sind in hochrangiger Besetzung in Berlin vertreten. Unter anderem werden Jean Mutsinzi, Präsident des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, und Cecilia Medina Quiroga, Präsidentin des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, an dem Netzwerktreffen teilnehmen.

Die Teilnehmer des ersten internationalen Netzwerktreffens der drei Gerichtshöfe für Menschenrechte. Foto: GTZ
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