Time Warner und andere Musiklabel müssen wegen möglichen Wettbewerbsverstößen vor Gericht
Die Label sollen sich bei den Preisen und den Bedingungen für die Nutzung ihrer Musikportale Pressplay und Musicnet abgesprochen zu haben. Unter anderem sollen sie einen Mindestpreis für Musikdateien aufrechterhalten und ihre Musik so zu ungerechtfertigt hohen Preisen verkauft haben. Angeblich hatten sie den Großhandelspreis für Musikstücke bei 70 Cent festgelegt.
Außerdem hätten beide Portale mit ähnlichen Nutzerbedingungen gearbeitet. Zum Beispiel durften laut Anklageschrift die Nutzer nicht mehr als zwei Songs eines Interpreten im Monat auf CD brennen. In der ähnlichen Vertragsgestaltung sieht das Berufungsgericht Anzeichen für eine wettbewerbswidrige Absprache zwischen den Musikfirmen.
Um ihre Musik online zu verkaufen, hatten die Label Anfang des Jahrtausends die Onlinemusikhändlern Musicnet und Pressplay ins Leben gerufen. Sony und Universal gründeten Pressplay, Bertelsmann, Warner und Emi nannten ihr Portal Musicnet. Beide Angebote existieren nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form. Pressplay ging 2003 im Relaunch der Tauschbörse Napster auf. Bertelsmann, Warner und Emi verkauften Musicnet im Jahr 2005.