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  15.01.2010, 15:15    

Markenrechtsstreit: Opel verliert Prozess um Spielzeugauto

Andere Konzerne freuen sich über kostengünstige Werbung, Opel geht dagegen vor: Weil ein Spielzeugauto den Opel-Blitz auf dem Kühlergrill trug, klagte der Autobauer gegen die Verletzung seines Markenrechts.
Opel hat den juristischen Kampf gegen einen Spielzeugauto-Hersteller endgültig verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in letzter Instanz, dass die Adam Opel GmbH den ferngesteuerten Astra V8 dulden muss. Bei dem Spielzeugauto handelt es sich um eine Nachbildung des Originals mit dem Opel-Blitz auf dem Kühlergrill. Darin sah der Autohersteller eine Verletzung seines Markenrechts.
Der Fall beschäftigte vor zwei Jahren sogar den Europäischen Gerichtshof. Das Luxemburger Gericht entschied, dass die Verwendung des Opel-Blitzes nur dann untersagt werden dürfe, wenn die Verbraucher wirtschaftliche Beziehungen zwischen dem Autohersteller und dem Spielzeugfabrikanten vermuteten. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Nürnberg schlossen das aus. Beide Instanzen sahen keine unzulässige Rufausbeutung der Automarke und wiesen die Klage der Rüsselsheimer ab.
Doch die Adam Opel GmbH, eigentlich von anderen Sorgen geplagt, ging vor den BGH. Der wies in seiner am Freitag bekanntgegebenen Entscheidung die Opel-Klage nun endgültig ab. Die Bundesrichter merkten unter anderem an, dass zwischen dem Original und dem Spielzeug-Nachbau keine Verwechslungsgefahr bestehe.
  • FTD.de, 15.01.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland
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