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10.02.2010

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Ausland
Urteil in Lichtenstein
Steuerhinterzieher erhält 7,3 Millionen Euro Entschädigung
Urteil des Landgerichts Liechtenstein

Millionen-Entschädigung für Steuerhinterzieher

Während in Deutschland über den Ankauf weiterer Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher diskutiert wird, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss dem Kläger 7,3 Millionen Euro zahlen. Das fürstliche Landgericht in Liechtenstein habe Ende Januar ein entsprechendes Urteil gefällt, sagte Gerichtssprecher Uwe Öhri tagesschau.de und bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

In dem Liechtensteiner Urteil heißt es, die damalige LGT-Treuhand AG habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren Hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Nach Ansicht des Gerichts hatte es die LGT Treuhand versäumt, die Betroffenen unverzüglich über den Datenklau zu informieren. So konnten diese sich weder selbst beim deutschen Fiskus anzeigen und mit geringeren Geldstrafen davonkommen, noch von einer zeitweiligen Amnestie profitieren.

Der Kläger hatte Öhris Angaben zufolge mehr als 13 Millionen Euro Entschädigung gefordert. Das Gericht habe sich mit den 7,3 Millionen Euro an der Bewährungsauflage orientiert, die dem Kläger im deutschen Steuerstrafverfahren auferlegt worden war. Ersatz für die von ihm nachträglich entrichteten knapp 6,3 Millionen Euro Steuern steht ihm nach Ansicht der Richter dagegen nicht zu.

Mehrere Bundesbürger planen ähnliche Klagen

Justitia Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Laut Urteil der Liechtensteiner Richter erhält ein Steuerhinterzieher eine Millionen-Entschädigung. ]
Bei dem Datendieb handelte es sich um einen Ex-LGT-Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch war vor zwei Jahren unter anderem Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuerhinterzieher aufgeflogen.

Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" weiter.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil aus Vaduz ist nach Angaben des Gerichtssprechers noch nicht rechtskräftig. Laut "Süddeutscher Zeitung" kündigte die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, Berufung an.

Sondersitzung in Baden-Württemberg

In Stuttgart wollte sich das baden-württembergische Kabinett am Nachmittag auf einer Sondersitzung mit dem möglichen Ankauf einer Kundendatei befassen. Sie war dem Land für 500.000 Euro angeboten worden. Inzwischen ist fraglich, ob die Sitzung überhaupt stattfindet.

Stand: 08.02.2010 13:51 Uhr
 

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