Seite drucken | Fenster schliessen
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Bevölkerungsschutz

Bevölkerungschutz im Einsatz
Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts.

Zu den wichtigsten Aspekten in diesem Zusammenhang sind auf dem Webportal Bevölkerungsschutz Informationen zu finden:

Verbundsystem Bevölkerungsschutz Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Die Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz tragen dabei die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche und unterstützen sich gegenseitig. Eine zentrale Rolle im Verbundsystem Bevölkerungsschutz spielt dabei das Führungsorgan.

 

Gefährdungen Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Der Sicherheitspolitische Bericht 2000 (SIPOL B 2000) des Bundesrates charakterisiert das Gefährdungsspektrum für die Schweiz als sehr dynamisch und komplex und betont die abnehmende Bedeutung räumlicher Distanzen. Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen stellt aus heutiger Sicht die grösste Herausforderung für den Bevölkerungsschutz dar.

 

Alarmierung der Bevölkerung Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. U">ABC-Schutz

ABC-Schutz umfasst alle Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer (A), biologischer (B) und chemischer (C) Bedrohungen und Gefahren. Dazu zählen die Prävention und die Vorbereitung von Schutzmassnahmen sowie im Ereignisfall die Erkundung, der Kontaminations- und Infektionsschutz, die Dekontamination und die medizinische Behandlung.

 

Kulturgüterschutz Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Sichern und respektieren - diese zwei Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen. Gerade in jüngerer Vergangenheit hatte sich aber gezeigt, dass den beiden Grundsätzen längst nicht mehr oberste Priorität zugemessen wurde. Mit der 2004 erfolgten Inkraftsetzung des Zweiten Protokolls (1999) zum Haager Abkommen erhält der Kulturgüterschutz (KGS) weltweit wieder mehr Gewicht.

 

Schutzbauten Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können. Der Grundsatz lautet: Jede Einwohnerin und jeder Einwohner verfügt über einen Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts. Landesweit gibt es über 270'000 Personenschutzräume, zudem 3500 Schutzanlagen.

 

Schutzdienstpflicht Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die nicht Militärdienst oder Zivildienst leisten und die für die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig. Der Zivilschutz ist eine der fünf Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz.
Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation VBS
Zuletzt aktualisiert am: 14.07.2008
Seite drucken | Fenster schliessen