Gemeinsam für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird fast vollständig durch Gebühren finanziert. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft und sorgt für jede Menge gutes Programm.

Per Gesetz festgelegt

Hätten Sie's gewusst? Die Grundlagen für den Gebühreneinzug sind gesetzlich festgelegt - und zwar im Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wie Rundfunkgebühren und Rundfunkfinanzierung im Detail geregelt sind, das steht in Artikel 4 und 5.

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Absender: GEZ. Im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, DR) informieren wir Sie über die bestehende Gebührenpflicht. Empfänger: Privatpersonen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige und Unternehmen.

Streng geheim!

Was passiert eigentlich mit meinen Daten? Eine Frage, die sich jeder einmal stellt. Seien Sie unbesorgt: Ihre Daten unterliegen einem sehr strengen Datenschutz. Und selbstverständlich erheben wir nur Daten, die für den Gebühreneinzug notwendig sind.

Auf Tour

Der Beauftragtendienst ist immer im Namen und Auftrag der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalten unterwegs, um über die Gebührenpflicht zu informieren. Die Rundfunkgebührenbeauftragten nehmen zusätzlich auch An- und Änderungsmeldungen entgegen.