Abmelden

Abmelden per Post oder per Fax

Und wer sich abmelden möchte, kann hierfür das Formular downloaden: Einfach das Formular (als PDF 440 KB) ausdrucken, ausfüllen und uns per Fax oder Post zukommen lassen:

GEZ
50656 Köln
Service-Fax: 018 59995 0105 (6,5 Cent/Min.)*

* aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer

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Bitte beachten Sie:

Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus. Die Abmeldung wird immer zum Monatsende wirksam. Daher sind die Rundfunkgebühren auch noch für den ganzen Monat zu zahlen, in dem die Abmeldung die GEZ erreicht. Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass die Abmeldung der GEZ zugegangen ist.

 

  • Eine Abmeldung ist nur für die Zukunft und für volle Kalendermonate möglich.
  • Rückwirkende Abmeldungen, also für vergangene Monate, sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Jede Abmeldung wird bestätigt.
  • Bei Umzug benutzen Sie bitte das Änderungsformular.
  • Die Einzelheiten des Anzeigeverfahrens, hierzu gehört auch die An- und Abmeldung von Rundfunkgeräten, sind in den jeweiligen Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren geregelt. Dort ist festgelegt, dass jede Abmeldung schriftlich zu erfolgen hat. Schriftlich bedeutet dabei, dass der Rundfunkteilnehmer die Abmeldung mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Diese Voraussetzung erfüllt eine telefonische Abmeldung nicht. Eine Abmeldung per E-Mail ist nur dann wirksam, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.