Ulrich van Suntum ist geschäftsführender Direktor des Centrums für angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Münster.
Im Koalitionsstreit um die Gesundheitsreform werden eigentümliche Argumente vorgetragen. So soll angeblich der bei einer einheitlichen Gesundheitsprämie notwendige Solidarausgleich nicht finanzierbar sein. Das ist schon deswegen falsch, weil der Solidarausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits heute finanziert wird. Er wird überwiegend von den "guten Risiken" innerhalb der GKV getragen, also von denjenigen, die gut verdienen, keine Familie haben und/oder jung und gesund sind. Ein steuerfinanzierter Solidarausgleich würde diese Gruppe im Saldo entlasten und dafür Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in die Pflicht nehmen. Das wäre für den Einzelnen also mit einer im Durchschnitt geringeren - und nicht höheren - Belastung verbunden.
Trotzdem ist die von der Regierung angestrebte Kopfpauschale nicht die ideale Lösung. Sie entkoppelt zwar die Gesundheitsausgaben von den Arbeitskosten und beendet die unbefriedigende Trennung zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Aber niemand weiß, wo genau die für den Solidarausgleich nötigen Steuermittel letztlich herkommen sollen. Zudem ist eine einheitliche Gesundheitsprämie nicht risikobezogen, daher bleibt der hochgradig bürokratische Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen weiter notwendig.
Und die Bevölkerung will nun einmal mehrheitlich keine Kopfpauschale, wie Umfragen belegen. Ein einkommensbezogener Beitrag wie bei der Bürgerversicherung erscheint vielen als die einfachere und sicherere Variante.
Es ist aber durchaus möglich, die Vorteile beider Konzepte miteinander zu verbinden. Dazu müsste man einerseits in der GKV risikobezogene Beiträge einführen, andererseits aber den Solidarausgleich auf die private Krankenversicherung (PKV) ausdehnen.