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Pflegedienste
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  • FTD.de, 26.03.2010
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  26.03. Gerechte Bezahlung
Wo es Mindestlohn gibt - und für wen

Auch unter Schwarz-Gelb sind neue Mindestlöhne möglich. Jüngstes Beispiel sind die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen. FTD.de gibt einen Überblick über die Lohnuntergrenzen in Deutschland. von David Böcking und Kai Beller


Pflegedienste

Auch für die Pflegeberufe wurde ein Mindestlohn vereinbart. Anders als in anderen Branchen entschied eine Kommission über die Sätze. An diesem Gremium sind auch die Kirchen beteiligt, die viele Pflegeeinrichtungen unterhalten, aber keine Tarifverträge abschließen. Vereinbart wurden 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im Westen.


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